Innovationsausschuss mit neuem Rekord bei den Projektideen für neue Versorgungsformen
Berlin, 22. April 2025 – Die Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss im Bereich der neuen Versorgungsformen stoßen nach wie vor auf großes Interesse: Zur Einreichungsfrist am 15. April 2025 lagen insgesamt 156 Ideenskizzen vor. Der Innovationsausschuss wird nun voraussichtlich im vierten Quartal 2025 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Die Ausarbeitung eines solchen Vollantrags – die sogenannte Konzeptentwicklungsphase – fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75 000 Euro.
Die eingegangenen Ideenskizzen verteilen sich auf spezifische Themenfelder, die der Innovationsausschuss nach einem sogenannten Konsultationsverfahren vorgegeben hatte:
- Einbindung von KI-Systemen in Versorgungsstrukturen und -prozesse: 39
- Stärkung der Kinder- und Jugendgesundheit: 37
- Frauengesundheit: 21
- Demenzielle Erkrankungen in der ambulanten Versorgung: 14
- Multimodale Schmerztherapie in der ambulanten Versorgung: 6
Weitere 39 Ideenskizzen erhielt der Innovationsausschuss über die themenoffene Förderbekanntmachung.
Die Förderbekanntmachungen (themenspezifisch und themenoffen) wurden am 24. Januar 2025 veröffentlicht. Einreichungsfrist war der 15. April 2025.
Hintergrund
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wurden die Verfahrensarten im Bereich der neuen Versorgungsformen (§ 92a Absatz 1 Satz 7 bis 11 SGB V) neu strukturiert. Seitdem führt der Innovationsausschuss für neue Versorgungsformen (NVF) in der Regel drei unterschiedliche Verfahren durch: das einstufige Verfahren mit langer Laufzeit (einstufig lang), das einstufige Verfahren mit kurzer Laufzeit (einstufig kurz) sowie das zweistufige Verfahren mit langer Laufzeit (zweistufig lang).
Im NVF-Verfahren zweistufig lang reichen die Projektverantwortlichen zunächst eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Basis dieser Skizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen finanziell zur Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert werden. Dabei bezieht er die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein. Im Vollantrag sind dann unter anderem die erwarteten Versorgungsverbesserungen, die potenzielle Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung, die Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie das Evaluationskonzept ausführlich zu beschreiben.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.