Pressemitteilung | Sonstige

Aktueller G-BA-Bericht: Beratungsverfahren in 97 Prozent der Fälle fristgerecht bearbeitet

Berlin, 16. April 2025 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im vergangenen Jahr fast alle seine Beratungsverfahren fristgerecht bearbeitet. Quantitativ heißt das: Im Berichtsjahr 2024 lagen knapp 97 Prozent der insgesamt 591 Verfahren innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens, wie sein aktueller Bericht(PDF 545,92 kB) zeigt. Seit 2016 legt der G-BA dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich im sogenannten Fristenbericht dar, ob und aus welchen Gründen er die gesetzlich vorgesehene Dauer eines Beratungsverfahrens überschreiten musste.

Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Der Gesetzgeber sieht für die Aufgaben des G-BA teilweise feste Fristen vor. Verbunden damit ist das klare Signal an uns als Selbstverwaltungsgremium, dass die Beschlüsse nicht ohne Not länger dauern sollen als unbedingt notwendig. Klar ist: Wir wollen möglichst schnell zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen kommen. Und zu Recht müssen wir begründen, wenn ein Zeitplan nicht gehalten werden kann. Dennoch geht es nicht einfach nur darum, Termine zu halten. Denn dann würden wir ohne Augenmaß ,Dienst nach Vorschrift‘ machen und Abstriche an der Qualität der Beschlüsse oder beim Einbinden der vielen externen Stellungnahmeberechtigten hinnehmen. Beides entspräche nicht dem Anspruch, den sowohl der Gesetzgeber als auch wir selbst an unsere Arbeit haben. Denn schließlich geht es darum, die Gesundheitsversorgung der Menschen in unserem Land verantwortungsbewusst besser und sicherer zu machen. Damit tragen wir auch dazu bei, dass die begrenzten Finanzmittel nicht für unnütze oder gar schädliche medizinische Leistungen eingesetzt werden. Diesen Zielen stellt sich der G-BA jährlich aufs Neue verlässlich und fachlich kompetent.“

Hecken weiter: „Im letzten Jahr konnten wir von 591 Beratungsverfahren knapp 97 Prozent erfolgreich und in der vorgegebenen Zeit bearbeiten. Dazu gehören Beschlüsse, mit denen wir die bestehenden Regelungen weiterentwickeln, aber auch neue Angebote etablieren: Hier denke ich beispielsweise an das Disease-Management-Programm für Kinder und Jugendliche mit Adipositas und die Anforderungen an eine koordinierte Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen.

Unsere Arbeitsergebnisse im Fristenbericht gebündelt aufzubereiten, ist aus meiner Sicht wichtig: So stellen wir dem leider oft vorhandenen Gefühl, dass die Selbstverwaltung zu langsam arbeitet, belastbare Zahlen und Fakten entgegen. Wir berichten, wie unterschiedlich unsere Beratungen sind, zeigen, was sehr gut geklappt hat, verschweigen aber auch nicht, wo wir Fristen nicht halten konnten und warum. Diese Transparenz über unsere Arbeitsweise braucht es. Ohne dieses Wissen kann eine Beratungsdauer von zwei oder drei Jahren sehr lang wirken.“

https://www.g-ba.de/alternativtexte-grafiken/fristeinhaltung/

Hintergrund: Jährliche Fristenberichte an den Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Gesetzgeber sieht für die Dauer von Beratungsverfahren im G-BA teilweise Fristen vor, beispielsweise für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel 6 Monate und für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante Versorgung 2 Jahre. Jährlich zum 31. März legt der oder die unparteiische Vorsitzende des G-BA dem Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages einen sogenannten Fristenbericht vor. Hier wird jeweils dargestellt, wie viele Verfahren der G-BA im vorhergehenden Kalenderjahr (Berichtsjahr) rechtzeitig bearbeitet hat, welche nicht und welche Gründe es für eine Verzögerung gab. Zudem sind in dem Bericht auch Beratungsverfahren darzustellen, die seit förmlicher Einleitung länger als 3 Jahre andauern. Ebenso listet der Bericht auf, welche Schritte der G-BA unternommen hat, um eine Fristverletzung zu verhindern. Rechtliche Grundlage des Fristenberichts ist § 91 Abs. 11 SGB V. Der G-BA ergänzt die gesetzliche Vorgabe um freiwillige Zusatzinformationen.

Alle Berichte sind auf der Website des G-BA zu finden: Fristenberichte