G-BA beschließt Kriterien für Übergangsregelung zur Mindestmenge Knie-TEP
Siegburg, 21. September 2005 – Ein aktueller Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) legt die Referenzwerte fest, die Krankenhäuser erreichen müssen, die an der Übergangsregelung zur Mindestmenge Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP) teilnehmen wollen.
Der G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung hat am 16. August 2005 beschlossen, für die Leistung „Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP)“ ab dem 1. Januar 2006 eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Krankenhaus pro Jahr festzulegen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Krankenhäuser, die knapp unter der Menge von 50 liegen (bei 40 bis 49 Eingriffen pro Jahr) und im BQS-Verfahren zur stationären Qualitätssicherung 2004 die geforderten Kriterien erfüllt haben, die Leistung 2006 noch erbringen können.
Die Beurteilung der Kriterien guter Qualität im Sinne der Übergangsregelung erfolgt auf der Basis der Daten der externen stationären Qualitätssicherung für das Verfahrensjahr 2004 im Leistungsbereich Knie-TEP-Erstimplantation zu den Qualitätsindikatoren
- Indikation
- Letalität
- postoperative Beweglichkeit
- risikoadjustierte postoperative Wundinfektion
- neu aufgetretene Dekubitalulzera.