PET; PET/CT: Weitere Einsatzbereiche bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen werden Kassenleistung
Berlin, 20. März 2025 – Bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen handelt es sich um eine Krebserkrankung des lymphatischen Systems. Die Behandlung ist hoch komplex und richtet sich nach dem jeweiligen Erkrankungsstadium. Um die Therapieentscheidungen zu verbessern, erweiterte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Einsatzmöglichkeiten der Positronenemissionstomographie (PET) bzw. PET in Kombination mit einer Computertomographie (CT) als ambulante und stationäre Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Dr. med. Bernhard van Treeck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des beschlussvorbereitenden Unterausschusses Methodenbewertung dazu: „Die Entscheidung des G-BA beruht auf der aktuellen Studienlage, die den medizinischen Nutzen einer Stadienbestimmung, das sogenannte Staging, auch im Erkrankungsverlauf als hinreichend belegt ansieht. Bisher ist die PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen nur dann eine Kassenleistung, wenn vor Behandlungsbeginn das Erkrankungsstadium ermittelt werden soll.“
Einsatz der PET; PET/CT bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen
Die PET; PET/CT kann künftig eingesetzt werden
- bei Staging-Untersuchungen bei aggressiven Non-Hodgkin-Lymphomen und
- bei Verdacht auf Transformation aus einem follikulären Lymphom bei unklaren Ergebnissen der bildgebenden Standarddiagnostik bezüglich der bevorzugt zu biopsierenden Läsion.
Ausgenommen hiervon ist der Einsatz der PET in der Routine-Nachsorge von Patientinnen und Patienten ohne begründeten Verdacht auf ein Rezidiv.
Die PET ist ein bildgebendes diagnostisches Verfahren der Nuklearmedizin, mit dem stoffwechselaktive Gewebe im Körper – zu denen auch bestimmte Tumoren gehören – dargestellt werden können. PET-Aufnahmen können mit anderen bildgebenden Verfahren abgeglichen oder mit der Computertomographie fusioniert werden (PET/CT), um die Lage der Befunde noch besser bestimmen zu können.
Inkrafttreten
Die Beschlüsse werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Die PET; PET/CT kann als vertragsärztliche Leistung erbracht und abgerechnet werden, wenn der Bewertungsausschuss der Ärzte und Krankenkassen die Vergütungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab festgelegt hat.
Hintergrund: Methodenbewertung
In einem strukturierten Bewertungsverfahren überprüft der G-BA auf Basis der verfügbaren Studienlage, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind.
Weitergehende Informationen: Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante und/oder stationäre Versorgung.