Presse­mit­teilung | Innova­ti­onsfonds

Innovationsausschuss-​Projekte: Zwei S3-​Leitlinien entwickelt und Erkenntnisse zur Gruppen­psy­cho­therapie gewonnen

Berlin, 24. Januar 2025 – Zwei vom Innova­ti­ons­aus­schuss beim Gemeinsamen Bundes­aus­schuss geförderte Leitlinien-​Projekte sind erfolgreich beendet worden: In Kürze stehen Ärztinnen und Ärzten eine neue sowie eine weiter­ent­wi­ckelte S3-​Leitlinie mit wissen­schaftlich fundierten Empfeh­lungen zur Verfügung. Das Projekt LILLIKIG erarbeitete für die Behandlung von Lippen-​, Kiefer-​ und Gaumen­spalten die erste S3-​Leitlinie. Im Projekt CKD-​up wurde die bestehende S3-​Leitlinie zu nicht-​dialysepflichtigen chronischen Nieren­er­kran­kungen weiter­ent­wickelt. Außerdem fasste der Innova­ti­ons­aus­schuss einen Beschluss zum Versor­gungs­for­schungs­projekt BARGRU-​II. Hier wurden weitere Erkenntnisse zu der Frage gewonnen, welche Faktoren das Angebot einer ambulanten Gruppen­psy­cho­therapie behindern oder fördern. Die im Projekt entwickelten Handlungs­emp­feh­lungen können vom Gemeinsamen Bundes­aus­schuss (G-BA) gegebe­nenfalls genutzt werden, um die Regelungen der Psychotherapie-​Richtlinie zur Gruppen­therapie nochmals anzupassen.

LILLIKIG – Leitlinie für Lippen-​, Kiefer-​ und Gaumen­spalten

In Deutschland werden jedes Jahr etwa 1.200 Kinder mit unterschied­lichen Formen von Lippen-​Kiefer-Gaumenfehlern geboren. Eine interdis­zi­plinäre Behandlung ist für die Entwicklung und gesell­schaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder wichtig – einen standar­di­sierten Therapie­ansatz gab es bislang jedoch nicht, so dass das Vorgehen deutlich variiert. Die Projekt­be­tei­ligten haben eine S3-​Leitlinie neu entwickelt, die Ärztinnen und Ärzten systema­tische und evidenz­ba­sierte Informa­tionen zum aktuellen Stand der Forschung und der Behandlung von Spaltfehl­bil­dungen zur Verfügung stellt. Der Innova­ti­ons­aus­schuss übermittelt die Leitlinie an die Arbeits­ge­mein­schaft der Wissen­schaft­lichen Medizi­nischen Fachge­sell­schaften e. V. (AWMF) mit der Bitte um Veröffent­lichung.

Details im Beschluss und im Ergebnis­bericht

CKD-​up – Update der S3-​Leitlinie Nicht-​dialysepflichtige chronische Nieren­er­krankung (CKD) in der Hausarzt­praxis

Menschen mit eingeschränkter Nieren­funktion haben ein erhöhtes Risiko, ein (dialyse­pflichtiges) Organversagen oder Kompli­ka­tionen zu entwickeln. Die aktuellen Therapie­ansätze, um eine solche Entwicklung zu vermeiden oder zu reduzieren, waren in der im Jahr 2019 veröffent­lichten S3-​Leitlinie noch nicht berück­sichtigt. Im Projekt wurde die S3-​Leitlinie weiter­ent­wickelt, um Ärztinnen und Ärzten sowie Patien­tinnen und Patienten evidenz­ba­sierte Empfeh­lungen zu Prävention, Screening und Management der chronischen Nieren­krankheit zur Verfügung zu stellen. Die Leitlinie kann auch dazu beitragen, die Kooperation zwischen Hausärz­tinnen und -​ärzten sowie Nephro­lo­ginnen und Nephrologen zu koordi­nieren sowie einer Unterver­sorgung, Überdia­gnostik und -​versorgung entgegen­zu­wirken. Der Innova­ti­ons­aus­schuss übermittelt die Leitlinie an die AWMF mit der Bitte um Veröffent­lichung.

Details im Beschluss und im Ergebnis­bericht

BARGRU-​II – Barrieren bei Gruppen­psy­cho­the­ra­peuten trotz modifi­zierter Psychotherapie-​Richtlinie gegenüber der ambulanten Gruppen­psy­cho­therapie in der GKV

Eine psycho­the­ra­peu­tische Gruppen­therapie ist eine anerkannte Alternative zur Einzel­therapie, wird in Deutschland jedoch nur selten angewandt. Die Gründe hierfür wurden in dem Projekt BARGRU identi­fiziert und erste Ergebnisse konnten bereits für eine Anpassung der Psychotherapie-​Richtlinie genutzt werden. Das Projekt BARGRU-​II knüpfte hier an und untersuchte das veränderte Angebot psycho­the­ra­peu­tischer Gruppen­the­rapien. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse entwickelte das Projekt konkrete Handlungs­emp­feh­lungen, durch die organi­sa­to­rische und inhaltliche Barrieren weiter abgebaut werden können, um ambulante Gruppen­the­rapien zu fördern. Trotz der Limita­tionen bei der Datener­hebung und -​analyse leitet der Innova­ti­ons­aus­schuss die Ergebnisse unter anderem an den Unteraus­schuss Psycho­therapie des G-BA weiter. Er wird gebeten, die Projekt­er­gebnisse zu prüfen und ggf. bei einer Überar­beitung der Psychotherapie-​Richtlinie zu berück­sichtigen. Zudem werden die Erkenntnisse an den GKV-​Spitzenverband und die Kassen­ärztliche Bundes­ver­ei­nigung als Vertrags­partner der Psychotherapie-​Vereinbarung und der Termin­ser­vice­stellen weiter­ge­leitet.

Details im Beschluss und im Ergebnis­bericht

Weiter­führende Informa­tionen

Sämtliche Beschlüsse des Innova­ti­ons­aus­schusses zu den bislang abgeschlossenen Projekten sind auf seiner Website veröffentlicht: Beschlüsse