Innovationsausschuss-Projekte: Zwei S3-Leitlinien entwickelt und Erkenntnisse zur Gruppenpsychotherapie gewonnen
Berlin, 24. Januar 2025 – Zwei vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Leitlinien-Projekte sind erfolgreich beendet worden: In Kürze stehen Ärztinnen und Ärzten eine neue sowie eine weiterentwickelte S3-Leitlinie mit wissenschaftlich fundierten Empfehlungen zur Verfügung. Das Projekt LILLIKIG erarbeitete für die Behandlung von Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten die erste S3-Leitlinie. Im Projekt CKD-up wurde die bestehende S3-Leitlinie zu nicht-dialysepflichtigen chronischen Nierenerkrankungen weiterentwickelt. Außerdem fasste der Innovationsausschuss einen Beschluss zum Versorgungsforschungsprojekt BARGRU-II. Hier wurden weitere Erkenntnisse zu der Frage gewonnen, welche Faktoren das Angebot einer ambulanten Gruppenpsychotherapie behindern oder fördern. Die im Projekt entwickelten Handlungsempfehlungen können vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gegebenenfalls genutzt werden, um die Regelungen der Psychotherapie-Richtlinie zur Gruppentherapie nochmals anzupassen.
LILLIKIG – Leitlinie für Lippen-, Kiefer- und Gaumenspalten
In Deutschland werden jedes Jahr etwa 1.200 Kinder mit unterschiedlichen Formen von Lippen-Kiefer-Gaumenfehlern geboren. Eine interdisziplinäre Behandlung ist für die Entwicklung und gesellschaftliche Teilhabe der betroffenen Kinder wichtig – einen standardisierten Therapieansatz gab es bislang jedoch nicht, so dass das Vorgehen deutlich variiert. Die Projektbeteiligten haben eine S3-Leitlinie neu entwickelt, die Ärztinnen und Ärzten systematische und evidenzbasierte Informationen zum aktuellen Stand der Forschung und der Behandlung von Spaltfehlbildungen zur Verfügung stellt. Der Innovationsausschuss übermittelt die Leitlinie an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) mit der Bitte um Veröffentlichung.
Details im Beschluss und im Ergebnisbericht
CKD-up – Update der S3-Leitlinie Nicht-dialysepflichtige chronische Nierenerkrankung (CKD) in der Hausarztpraxis
Menschen mit eingeschränkter Nierenfunktion haben ein erhöhtes Risiko, ein (dialysepflichtiges) Organversagen oder Komplikationen zu entwickeln. Die aktuellen Therapieansätze, um eine solche Entwicklung zu vermeiden oder zu reduzieren, waren in der im Jahr 2019 veröffentlichten S3-Leitlinie noch nicht berücksichtigt. Im Projekt wurde die S3-Leitlinie weiterentwickelt, um Ärztinnen und Ärzten sowie Patientinnen und Patienten evidenzbasierte Empfehlungen zu Prävention, Screening und Management der chronischen Nierenkrankheit zur Verfügung zu stellen. Die Leitlinie kann auch dazu beitragen, die Kooperation zwischen Hausärztinnen und -ärzten sowie Nephrologinnen und Nephrologen zu koordinieren sowie einer Unterversorgung, Überdiagnostik und -versorgung entgegenzuwirken. Der Innovationsausschuss übermittelt die Leitlinie an die AWMF mit der Bitte um Veröffentlichung.
Details im Beschluss und im Ergebnisbericht
BARGRU-II – Barrieren bei Gruppenpsychotherapeuten trotz modifizierter Psychotherapie-Richtlinie gegenüber der ambulanten Gruppenpsychotherapie in der GKV
Eine psychotherapeutische Gruppentherapie ist eine anerkannte Alternative zur Einzeltherapie, wird in Deutschland jedoch nur selten angewandt. Die Gründe hierfür wurden in dem Projekt BARGRU identifiziert und erste Ergebnisse konnten bereits für eine Anpassung der Psychotherapie-Richtlinie genutzt werden. Das Projekt BARGRU-II knüpfte hier an und untersuchte das veränderte Angebot psychotherapeutischer Gruppentherapien. Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse entwickelte das Projekt konkrete Handlungsempfehlungen, durch die organisatorische und inhaltliche Barrieren weiter abgebaut werden können, um ambulante Gruppentherapien zu fördern. Trotz der Limitationen bei der Datenerhebung und -analyse leitet der Innovationsausschuss die Ergebnisse unter anderem an den Unterausschuss Psychotherapie des G-BA weiter. Er wird gebeten, die Projektergebnisse zu prüfen und ggf. bei einer Überarbeitung der Psychotherapie-Richtlinie zu berücksichtigen. Zudem werden die Erkenntnisse an den GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Vertragspartner der Psychotherapie-Vereinbarung und der Terminservicestellen weitergeleitet.
Details im Beschluss und im Ergebnisbericht
Weiterführende Informationen
Sämtliche Beschlüsse des Innovationsausschusses zu den bislang abgeschlossenen Projekten sind auf seiner Website veröffentlicht: Beschlüsse