Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss legt Basis für neues Online-Portal für Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung

Berlin, 16. Januar 2025 – Vergleichende Informationen zur Qualität in der ambulanten Versorgung sollen Patientinnen und Patienten künftig über ein Online-Portal abrufen können. Als Datenbasis werden qualitätsrelevante Angaben genutzt, die die ärztlichen, zahnärztlichen und perspektivisch auch psychotherapeutischen Praxen anhand der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bereits dokumentieren. Welche konkreten Angaben der medizinischen Einrichtungen für einen aussagekräftigen und zugleich fairen Vergleich geeignet sind, dazu wird das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Auftrag des G-BA ein Konzept entwickeln und entsprechende Empfehlungen abgeben. Der G-BA legt dann auf dieser Basis jährlich fest, welche Ergebnisse in das künftige Portal einfließen sollen. Um die Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung wie geplant für Verbraucherinnen und Verbraucher aufzubereiten und zu veröffentlichen, hat der G-BA heute eine neue Richtlinie beschlossen.

Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der Qualitätssicherung: „Mit diesem künftigen Angebot wollen wir Patientinnen und Patienten sowie ihren Angehörigen aber auch Leistungserbringenden eine gute Orientierungshilfe in der ambulanten Gesundheitsversorgung geben. Um das Vertrauen in das Gesundheitssystem durch Transparenz zu stärken, müssen die Qualitätsergebnisse nach objektiven wie sachlichen Kriterien ausgewählt werden. Nur so ist ein fairer Vergleich überhaupt möglich, nur so können Qualitätsunterschiede richtig eingeordnet und bei der Entscheidung für eine Praxis genutzt werden. Und ein zweiter Punkt ist für mich sehr wichtig: Die medizinischen Einrichtungen werden keine zusätzlichen Daten erheben müssen, nur damit sie in das Portal einfließen. Wir arbeiten mit den Daten, die die Praxen bereits erheben. Unser Ziel ist es, der Öffentlichkeit ein solches Portal zeitnah zur Verfügung zu stellen. Aber schon jetzt ist klar, dass das angesichts der nun beginnenden Arbeiten nicht von heute auf morgen klappen wird. Es geht hier nicht nur um Schnelligkeit – vielmehr muss es auch darum gehen, aussagekräftige Informationen zugänglich zu machen.“

Veröffentlicht werden sollen auf dem Portal zusätzlich zu den Qualitätsergebnissen Hinweis- und Erläuterungstexte sowie Informationen zur Methodik.

Datenerhebung – Datenfluss – Aktualisierungsrhythmus  

Genutzt werden die Ergebnisse aus den datengestützten einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren, wie beispielsweise zur Dialyse. Dort wird die Qualität der Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen. Bereits heute melden die medizinischen Einrichtungen ihre Ergebnisse an die sogenannten Datenannahmestellen in den Bundesländern. Für die ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen sind die Datenannahmestellen die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. In einem weiteren Schritt gehen diese Daten künftig an eine noch einzurichtende Stelle beim IQTIG und werden dort datenschutzkonform sowie risikoadjustiert aufbereitet. Eine Aktualisierung der Qualitätsergebnisse im Portal soll jährlich jeweils zu Mitte Januar erfolgen. Vor dem Freischalten der ausgewählten Ergebnisse erhalten die Leistungserbringenden Gelegenheit, ihre Daten zu prüfen und zu kommentieren.

Ob die Öffentlichkeit mit Hilfe des neuen Portals und der ausgewählten Qualitätsergebnisse gut informiert ist, wird der G-BA evaluieren lassen. Die Ergebnisse fließen dann in eine Weiterentwicklung der Richtlinie und des Portals ein.

Inkrafttreten

Die neue Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Abs. 6 SGB V (QbT-RL) tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Zuvor geht der Beschluss zur rechtlichen Prüfung an das Bundesministerium für Gesundheit und wird danach im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Hintergrund: gesetzlicher Auftrag und Datenbasis 

Der Gesetzgeber hatte den G-BA beauftragt, in einer eigenen Richtlinie Details zu Inhalt, Art, Umfang und Verfahren zu regeln, um in der ambulanten Versorgung Transparenz zu fördern und die Qualität zu sichern. Die konkrete Aufgabe für den G-BA findet sich im Sozialgesetzbuch Fünf (§ 136a SGB V). Für die öffentliche Information werden jene Ergebnisse genutzt, die die medizinischen Einrichtungen entsprechend den Richtlinienvorgaben zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung erheben.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz: Erstfassung