Gemeinsamer Bundesausschuss legt Mindestmenge für Knie-TEP fest
Siegburg, 17. August 2004 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung hat gestern beschlossen, für die Leistung „Kniegelenk-Totalendoprothese (Knie-TEP)“ ab dem 1. Januar 2006 eine verbindliche Mindestmenge von 50 Eingriffen pro Krankenhaus pro Jahr festzulegen. Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Krankenhäuser, die knapp unter der Menge von 50 liegen (bei 40 bis 49 Eingriffen pro Jahr) und im BQS-Verfahren zur stationären Qualitätssicherung 2004 die geforderten Kriterien erfüllt haben, die Leistung in 2006 noch erbringen können.
Demnach darf die Knie-TEP ab dem kommenden Jahr und spätestens ab 2007 nur noch in solchen Krankenhäusern durchgeführt werden, die mindestens 50 dieser Eingriffe pro Jahr vorweisen können – unabhängig davon, ob ein Patient gesetzlich oder privat versichert ist.
Von diesem Beschluss unberührt bleibt der Auftrag des G-BA an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG), ein Berechnungsmodell zur Bestimmung von Schwellenwerten für Mindestmengen festzulegen.
Im vergangenen Jahr hatte der G-BA die Knie-TEP dem so genannten Mindestmengenkatalog zugewiesen und damit zunächst den Zusammenhang von Qualität und Menge bei dieser Operation festgestellt.
Der gesetzliche Auftrag an den G-BA lautet, einen Katalog planbarer Leistungen zu beschließen, bei denen die Qualität des Behandlungsergebnisses in besonderem Maße von der Menge der erbrachten Leistungen abhängig ist. Außerdem sollen für diese Leistungen Mindestmengen festgesetzt werden.
Seit dem 1. Januar 2004 gibt es Mindestmengen für folgende Indikationen:
- Lebertransplantation (inkl. Teilleber-Lebendspende);jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10
- Nierentransplantation (inkl. Lebendspende); jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 20
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus/pro Arzt: 5/5
- Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus/pro Arzt: 5/5
- Stammzelltransplantation; jährliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 12 +/- 2 [10-14] (Autologe/allogene Knochenmarktransplantation, periphere hämatopoetische Stammzelltransplantation)