Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss finanziert insgesamt 50 Projektvorhaben im einstufig und zweistufig langen Verfahren
Berlin, 21. November 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 50 Projektvorhaben im Bereich der neuen Versorgungsformen zur Förderung ausgewählt. In alle Auswahlentscheidungen flossen die Empfehlungen der Mitglieder des externen Expertenpools ein. 20 Projekte wurden über das etablierte zweistufige Verfahren ausgewählt, bei dem eine sogenannte Konzeptentwicklung auf Basis einer Ideenskizze (Förderbekanntmachungen aus 2023) vorgeschaltet war. Zudem wird die Konzeptentwicklung von 29 neuen Ideenskizzen (Förderbekanntmachungen aus 2024) mit jeweils bis zu 75.000 Euro aus Mitteln des Innovationsfonds gefördert. Welche Ideenskizze es dann in die nächste und entscheidende Stufe – die Förderung der Projektdurchführung – schafft, wird der Innovationsausschuss auf Basis des Vollantrags entscheiden.
Außerdem fördert der Innovationsausschuss das erste Projekt im neuen einstufigen Verfahren für Projekte mit langer Laufzeit.
Eine Liste der Projekte wird der Innovationsausschuss in Kürze – voraussichtlich im Dezember 2024 – auf seiner Website veröffentlichen. Voraussetzung ist, dass die Projektnehmer die Förderbedingungen akzeptieren und die Bescheide dadurch verbindlich werden. Die Projektbeschreibungen sind später auch in der filterbaren Übersicht auf der Website zu finden.
Förderung von neuen Projekten
Im zweistufigen Förderverfahren (Förderbekanntmachungen aus 2023) wurden nach Abschluss der Konzeptentwicklungsphase (Stufe 1) nun 20 Projekte (Vollanträge) für die Durchführung der neuen Versorgungsform (Stufe 2) ausgewählt. Sie verteilen sich thematisch wie folgt:
- Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung: 9
- Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern: 3
- Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit: 1
- Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger: 2
- Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten: 1
- Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung: 1
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 3 Projektvorhaben ohne thematische Vorgabe (themenoffener Bereich).
Im neuen einstufigen Verfahren für Projekte mit langer Laufzeit (in der Regel 36 Monate und in begründeten Ausnahmefällen maximal 48 Monate) ist keine Konzeptentwicklungsphase vorgeschaltet. Der Innovationsausschuss hatte auf seine themenoffene Förderbekanntmachung insgesamt 6 Projektanträge erhalten. Ein Projekt erhält nun eine finanzielle Förderung.
Konzeptentwicklungen auf Basis von Ideenskizzen
Die im zweistufigen Verfahren zur Konzeptentwicklungausgewählten Ideenskizzen verteilen sich thematisch wie folgt:
- Modelle zur Mundgesundheit bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen: 4
- Ambulantisierung in der Gesundheitsversorgung: 1
- Weiterentwicklung sektorenübergreifender Versorgungseinrichtungen und Versorgungsnetzwerke: 4
- Digitale Unterstützungskonzepte zur Stärkung der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen: 1
- Häusliche und sexualisierte Gewalt – Versorgung und Prävention: 2
- Daten- und algorithmenbasierte Entscheidungen in der Hausarztpraxis – neue Versorgungskonzepte für eine Stärkung der leitliniengerechten Versorgung: 1
- Verbesserung von Versorgungsprozessen im Rettungsdienst und der Notfall- und Akutversorgung: 4
- Verbesserung von Versorgungsprozessen durch datenbasierte Bedarfserkennung und Gestaltung von Versorgungspfaden: 5
- Versorgungsmodelle zur Stärkung der Nikotin- bzw. Tabakentwöhnung: 2
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 5 Projektvorhaben ohne thematische Vorgabe (themenoffener Bereich).
Hintergrund
Nähere Informationen zu den verschiedenen Förderverfahren und ihren Anforderungen sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf seiner Website.