Pressemitteilung | Innovationsfonds

Drei Leitlinien-Projekte des Innovationsausschusses erfolgreich abgeschlossen

Berlin, 21. November 2024 – Drei vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss geförderte Leitlinien-Projekte sind erfolgreich abgeschlossen worden. Die Projekte hatten sich dem Thema mit ganz unterschiedlichen Forschungsfragen genähert. Das Projekt SJS-TEN entwickelte für die Diagnostik und Behandlung von seltenen, jedoch lebensbedrohlichen Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut die erste S3-Leitlinie. Im Projekt DEAL wurden Wege zur fortlaufenden Überprüfung und gegebenenfalls raschen Aktualisierung von Empfehlungen für Living Guidelines und Impfempfehlungen erprobt. Das Projekt AnImPaLLO untersuchte die Rolle von Patientenleitlinien in der Onkologie und leitete daraus Handlungsempfehlungen zu deren Ausgestaltung und Weiterentwicklung ab.

SJS-TEN – S3-Leitlinie zu Diagnostik und Therapie des Stevens-Johnson Syndrom / der Toxisch epidermalen Nekrolyse

Das Stevens-Johnson-Syndrom und die toxische epidermale Nekrolyse sind Überempfindlichkeitsreaktionen von Haut und Schleimhäuten, meist durch Arzneimittel ausgelöst. Trotz der Schwere der Erkrankungen und des hohen Sterberisikos stand aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Fachgesellschaften und der Seltenheit der Erkrankungen bislang keine hochwertige Behandlungsleitlinie zur Verfügung. Im Projekt SJS-TEN konnte nun eine solche evidenz- und konsensbasierte S3-Leitlinie erstellt werden. Die leitliniengerechte frühzeitige Diagnosestellung und Behandlung kann dazu beitragen, die Sterblichkeit und die Krankheitslast der Betroffenen zu verringern. Der Innovationsausschuss übermittelte die Leitlinie an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) mit der Bitte um Veröffentlichung.

Details im Beschluss und im Ergebnisbericht

DEAL – Dynamische Evidenzaktualisierung für Aktuelle Leitlinienempfehlungen

Die meisten Leitlinien im deutschen Gesundheitssystem werden bislang in größeren Abständen, z. B. alle fünf Jahre, aktualisiert. Neu entwickelte Ansätze zu „Living Recommendations“ verfolgen das Ziel, Leitlinienempfehlungen entsprechend ihres Aktualisierungsbedarfs durch die regelmäßige Identifizierung und Aufbereitung neuer Evidenz in kürzeren Abständen zu aktualisieren. Ein effizientes, digital unterstütztes Vorgehen zur engmaschigen Überprüfung und Aktualisierung von Leitlinien und weiterer evidenzbasierter Formate wie Impfempfehlungen steht aus Sicht des Innovationsausschusses nun mit dem vom Projekt entwickelten sogenannten DEAL-Prozess zur Verfügung. Entwickelt wurden zudem Kriterien zur Priorisierung des Aktualisierungsbedarfs von Leitlinienempfehlungen und ein Methodenleitfaden. Die im Projekt erzielten Ergebnisse werden unter anderem an die AWMF und die Geschäftsstelle der Ständigen Impfkommission (STIKO) weitergeleitet. Verbunden damit ist die Bitte zu prüfen, ob die Ergebnisse sinnvoll für die Aktualisierung und Weiterentwicklung von Leitlinien- oder Impfempfehlungen verwendet werden können.

Details im Beschluss und im Ergebnisbericht

AnImPaLLO – Anwendbarkeit und Implementierung von Patientenleitlinien in der Onkologie

Im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie werden seit einigen Jahren auch patientenverständliche Versionen von klinischen Leitlinien erstellt – sogenannte Patientenleitlinien. Bislang lagen jedoch kaum Kenntnisse zu Erfahrungen mit solchen evidenzbasierten Patienteninformationen im Versorgungsalltag vor. Das Projekt hat deshalb aus unterschiedlichen Perspektiven die Bedeutung, Anwendbarkeit, Implementierung und Nutzung von Patientenleitlinien in der Onkologie untersucht. Auf dieser Basis entwickelte es zudem konkrete Handlungsempfehlungen, wie sie auszugestalten und weiterzuentwickeln sind. Auch wenn durch die gezielte Auswahl der Studienteilnehmenden die Ergebnisse möglicherweise etwas verzerrt sind, bewertet der Innovationsausschuss sie insgesamt als positiv. Sie werden nun unter anderem an die AWMF und an das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bitte um Prüfung und Berücksichtigung weitergeleitet.

Details im Beschluss und im Ergebnisbericht

Weiterführende Informationen

Der Innovationsausschuss fördert auch Projekte, die hochwertige medizinische Leitlinien entwickeln oder weiterentwickeln, für die ein besonderer Bedarf in der Versorgung besteht. Die Themenschwerpunkte werden dabei vom Bundesministerium für Gesundheit vorgegeben.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse sind ebenfalls auf der Website veröffentlicht: Beschlüsse