Anhaltend großes Interesse an Fördermöglichkeiten: höchste Anzahl an Anträgen seit Start des Innovationsfonds
Berlin, 28. Oktober 2024 – Die starke Nachfrage nach Fördermöglichkeiten des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) reißt nicht ab. Dies zeigt sich aktuell im Bereich der Versorgungsforschung: Nach Ablauf der Frist liegen 249 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds für Projekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Das ist die bisher höchste Antragsanzahl in diesem Förderbereich seit dem Start des Innovationsfonds. Ebenfalls beendet ist die seit dem Sommer 2024 laufende Antragsfrist auf eine Projektförderung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung für ausgewählte medizinische Leitlinien, einem speziellen Bereich der Versorgungsforschung. Hier erreichten den Innovationsausschuss 26 Anträge.
Die Entscheidungen, welche von den eingegangenen Projektanträgen tatsächlich gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss für beide Bereiche voraussichtlich im zweiten Quartal 2025. Neue Förderbekanntmachungen sind für beide Bereiche im Sommer 2025 zu erwarten.
Projekte im Bereich Versorgungsforschung
Die eingegangenen Anträge im Bereich Versorgungsforschung verteilen sich wie folgt: 107 Anträge sind auf die themenoffene Förderbekanntmachung und 142 Anträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung eingegangen. Die spezifischen Themen hatte der Innovationsausschuss nach einem Konsultationsverfahren vorgegeben. Und so verteilen sich die themenspezifischen Anträge im Einzelnen:
- Adhärenz in der Nutzung digitaler Versorgungsangebote: 27 Anträge
- Forschung für eine bedarfsgerechte Versorgung im Hinblick auf geschlechtsbedingte Unterschiede unter Berücksichtigung weiterer Determinanten (intersektionaler Ansatz): 25 Anträge
- Algorithmen für die Erkennung gesundheitlicher Risiken auf der Basis von Sekundärdaten: 19 Anträge
- Effektivere und effizientere Heilmittelversorgung durch gezielten Einsatz von Eigenübungsprogrammen: 18 Anträge
- Begleitforschung zur Einführung der widerspruchsbasierten elektronischen Patientenakte: 15 Anträge
- Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren von Gesundheitsnetzwerken: 15 Anträge
- Versorgungsforschung zu sexuell übertragbaren Infektionen: 14 Anträge
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS: 9 Anträge
Für seine Entscheidung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollen, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Die Förderschwerpunkte von Projekten zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auf die bei der jüngsten Förderbekanntmachung benannten Themenfelder verteilen sich die eingegangenen 26 Anträge wie folgt:
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte: 12 Anträge
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien mit Fokus Gesundheit der Bevölkerung, Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD): 8 Anträge
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung bereits geförderter Innovationsfondsprojekte: 6 Anträge
In die Entscheidung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollen, wird der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland einbeziehen.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.