Startschuss für neues Verfahren mit kurzer Laufzeit
Berlin, 23. Oktober 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss fördert im Bereich neuer Versorgungsformen das erste Projekt im einstufig kurzen Förderverfahren. Dieses Förderverfahren ist in diesem Jahr mit dem Digital-Gesetz ermöglicht worden. Mit einer maximalen Laufzeit von 24 Monaten ist es beispielsweise für Projekte geeignet, die umfangreichere Versorgungsansätze pilotieren oder patientenrelevante Struktur- oder Verfahrensverbesserungen nachweisen wollen. Erste Erkenntnisse zur Wirksamkeit der neuen Versorgungsform müssen bereits vorliegen.
Mit dem Projekt „VirtualWard“, welches die Förderbedingungen bereits akzeptiert hat, geht nun der erste „Kurzläufer“ in die Förderung. In die Entscheidungen des Innovationsausschusses flossen die Empfehlungen des externen Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein. Der Innovationsausschuss wird zeitnah Informationen zu dem neuen Projekt auf seiner Website veröffentlichen. Die Projektbeschreibungen sind später auch in der filterbaren Übersicht der Projekte auf der Website zu finden.
Hintergrund: Förderverfahren im Bereich neue Versorgungsformen
Der Innovationsausschuss führt für neue Versorgungsformen drei unterschiedliche Förderverfahren durch – das einstufige Verfahren mit langer Laufzeit (einstufig lang), das einstufige Verfahren mit kurzer Laufzeit (einstufig kurz) sowie das zweistufige Verfahren mit langer Laufzeit (zweistufig lang).
Näheres zu den verschiedenen Förderverfahren und den Förderbekanntmachungen finden Interessierte auf der Website des Innovationsausschusses: Förderbekanntmachungen.