G-BA reduziert Dokumentationsaufwand für medizinische Einrichtungen erneut: Sechs Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung werden weiterentwickelt
Berlin, 17. Oktober 2024 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) setzt sein Vorhaben fort, die datengestützte Qualitätssicherung für Arztpraxen und Krankenhäuser zielgenauer und bürokratieärmer aufzustellen. Er will Indikatoren und Kennzahlen zum Erfassen von Behandlungsdaten zunächst bei weiteren sechs Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung reduzieren; eins dieser Verfahren setzt er zudem vorrübergehend zur Umstellung auf die Routinedatenerhebung aus. Der G-BA greift bei seinem Beschluss auf einen aktuellen Bericht des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zurück, den er beauftragt und heute zur Veröffentlichung freigegeben hat. Mit dem heutigen Beschluss skizziert der G-BA den Weg für die Umsetzung in der Praxis und bereitet diese bereits jetzt vor. Verbindlich sollen die Änderungen für das Erfassungsjahr 2026 werden.
Dazu Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA: „Einfacher, trotzdem treffsicher und aussagestark müssen unsere Verfahren zur datengestützten Qualitätssicherung werden. Das schaffen wir, in dem wir immer dort, wo es möglich ist, auf Routinedaten oder künftig auch auf Daten der Krebsregister zurückgreifen, um eine doppelte Dokumentation zu vermeiden. Ebenso wichtig ist es, Verfahren anzupassen, neu auszurichten oder wenn wir sehen, dass gleichbleibend gute Qualität geliefert wird, zu beenden. So halten wir die Balance zwischen Aufwand und Nutzen. Der heutige Beschluss ist ein gutes und wichtiges Ergebnis, denn er bestätigt, dass wir auch mit deutlich weniger Aufwand für medizinische Einrichtungen valide Erkenntnisse zum Versorgungsgeschehen gewinnen können. Davon profitieren die Patientinnen und Patienten, aber auch die Einrichtungen selbst.“
Um welche sechs Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung geht es?
Der aktuelle IQTIG-Bericht betrachtet folgende Qualitätssicherungsverfahren (QS-Verfahren):
- Koronarchirurgie und Eingriffe an Herzklappen (QS KCHK)
- ambulant erworbene Pneumonie (QS CAP)
- Mammachirurgie (QS MC)
- Karotis-Revaskularisation (QS KAROTIS)
- Dekubitusprophylaxe (QS DEK)
- Hüftgelenkversorgung (QS HGV).
Für fünf QS-Verfahren – nämlich für QS KCHK, QS MC, QS KAROTIS, QS DEK und QS HGV – wird empfohlen, Qualitätsindikatoren und Kennzahlen anzupassen, zu überarbeiten oder teilweise wegfallen zu lassen. Im Fall von QS CAP soll das Verfahren zur Weiterentwicklung ausgesetzt werden. Der IQTIG-Bericht empfiehlt, in diesem Verfahren nur noch den Indikator zur Sterblichkeit im Krankenhaus zu erfassen. Dies ist auch anhand von Routinedaten der Krankenkassen möglich.
Ausblick: Alle 15 QS-Verfahren werden überprüft und angepasst
Ausgangspunkt für die aktuellen Änderungen ist die Beauftragung des IQTIG durch den G-BA zur sukzessiven Weiterentwicklung der datengestützten Qualitätssicherung. Basis dafür ist eine wissenschaftliche Methodik des IQTIG, die bei drei Musterverfahren bereits umgesetzt wurde. Schritt für Schritt werden alle Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung überarbeitet, verschlankt wie auch verbessert. Nach den jetzt untersuchten sechs Verfahren folgen nach aktueller Planung im Frühjahr 2025 die IQTIG-Empfehlungen für die verbleibenden sechs Verfahren.
Warum gibt es die datengestützte Qualitätssicherung?
Der G-BA entwickelt sogenannte datengestützte QS-Verfahren, mit denen die Qualität der Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen werden kann. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse dienen dazu, die Behandlungsqualität von Leistungserbringern im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern.
Die Qualitätsergebnisse eines Krankenhauses sind zudem wesentlicher Bestandteil seines jährlichen Qualitätsberichts. Die Angaben werden auch von Krankenhaus-Portalen, sogenannten Krankenhaus-Suchmaschinen, verwendet. Damit können sie von Patientinnen und Patienten sowie einweisenden Ärztinnen und Ärzten genutzt werden, um Krankenhäuser zu vergleichen und die passende Einrichtung auszuwählen.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der G-BA-Website unter datengestützte Qualitätssicherungsverfahren: Messen und Bewerten von Behandlungsqualität.