Operatives Verfahren bei schwerem Lungenemphysem: G-BA erweitert Leistungsanspruch für bestimmte Patientengruppe
Berlin, 17. Oktober 2024 – Für Patientinnen und Patienten mit einem schweren Lungenemphysem kann ein operativer Eingriff zum Verringern des überblähten und funktionslosen Lungengewebes eine Behandlungsoption sein. Dafür stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung – beispielsweise die bronchoskopische Lungenvolumenreduktion (LVR) mittels Spiralen. Aufgrund der aktuellen Erkenntnislage hat der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) die bisherige Einschränkung des Leistungsanspruchs auf eine LVR mittels Spiralen auf eine bestimmte Patientengruppe aufgehoben. In Ausnahmefällen können mit diesem Verfahren nun auch Patientinnen und Patienten behandelt werden, bei denen nach maximaler Ausatmung das verbleibende Luftvolumen in der Lunge weniger als 225 % vom Soll beträgt – dieser Wert kann mit Hilfe einer Lungenfunktionsprüfung festgestellt werden. Das sogenannte Soll-Residualvolumen beträgt bei Gesunden ca. 1–1,5 Liter und ist von vielen individuellen Faktoren abhängig, beispielsweise vom Alter, dem Geschlecht und der Körpergröße.
Vor einer LVR mittels Spiralen bei Patientinnen und Patienten mit einem schweren Lungenemphysem und einem Residualvolumen von unter 225 % vom Soll ist eine individuelle und sorgfältige Abwägung notwendig. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass es sich bei diesem Verfahren um eine nachrangige Behandlungsoption handelt. Sie sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn Therapiealternativen nicht oder nicht mehr in Frage kommen.
Operative Therapieoptionen bei schwerem Lungenemphysem
Bei einem Lungenemphysem ist die Lunge dauerhaft überbläht und das Gewebe teilweise funktionslos. Die Patientinnen und Patienten leiden unter Atemnot, Husten und einem zunehmend schlechten Allgemeinbefinden. Die Erkrankung ist nicht heilbar, aber verschiedene Therapieansätze können helfen, das Fortschreiten zu verhindern.
Operative Eingriffe sind in manchen Fällen eine Behandlungsoption. Sie zielen darauf ab, das Volumen der ausgefallenen Lungenabschnitte zu verringern, um so den Gasaustausch über die weniger betroffenen Lungenareale zu verbessern: Mit einer Lungenspiegelung (Bronchoskopie) werden Ventile oder Spiralen (Coils) eingesetzt, um das Lungenvolumen zu verringern. Bei der chirurgischen Lungenvolumenreduktion wird ein Teil der überblähten Lungenabschnitte entfernt.
Hintergrund: Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
Gesetzliche Aufgabe des G-BA ist es zu entscheiden, welchen Anspruch gesetzlich Krankenversicherte auf medizinische Untersuchungs- und Behandlungsmethoden haben. Im Rahmen eines strukturierten Bewertungsverfahrens überprüft der G-BA, ob Methoden oder Leistungen für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten unter Berücksichtigung des allgemein anerkannten Standes der medizinischen Erkenntnisse in der vertragsärztlichen und/oder stationären Versorgung erforderlich sind. Im Ergebnis legt der G-BA fest, ob und inwieweit – d. h. für welche genaue Indikation und unter welchen qualitätssichernden Anforderungen – eine Behandlungsmethode ambulant und/oder stationär zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) angewendet werden kann.