Innovationsausschuss: Positive Projektergebnisse zur S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“ in Psychiatrien
Berlin, 20. September 2024 – Die Frage, wie in psychiatrischen Einrichtungen mit aggressivem Verhalten von Patientinnen und Patienten umgegangen wird, ist hoch relevant. Maßnahmen wie Fixierung und Zwangsmedikation stehen immer wieder in der Kritik. Bereits im Jahr 2018 entwickelte eine Fachgesellschaft ein 12-Punkte-Programm, um die S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens“ umzusetzen. Ein vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss gefördertes Versorgungsforschungsprojekt hat das 12-Punkte-Programm auf ausgewählten psychiatrischen Akutstationen eingeführt und den Erfolg untersucht. Der Innovationsausschuss kann auf Basis der Ergebnisse zwar keine breite Umsetzung des Programms empfehlen. Dennoch werden die tendenziell positiven Erkenntnisse zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen an die Organisationen weitergeleitet, die an der S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang“ beteiligt sind.
IVZ S3 – Implementierung der S3 Leitlinie Verhinderung von Zwang
An der Studie nahmen psychiatrische Krankenhausstationen teil, die zwangseingewiesene Patientinnen und Patienten behandeln. Die Stationen wurden dabei unterstützt, drei Empfehlungen aus dem 12-Punkte-Programm der Fachgesellschaft DGPPN (Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.) einzuführen: strukturiert und auf die Bedarfe der jeweiligen Station zugeschnitten. Anschließend untersuchte das Projekt die Effekte, die mit Hilfe der neuen Maßnahmen im Hinblick auf die Reduzierung von Zwangsmaßnahmen und aggressiven Übergriffen erzielt wurden.
Im Projekt konnte gezeigt werden, dass die Empfehlungen des 12-Punkte-Programms umsetzbar sind und überwiegend positiv vom Stationspersonal angenommen wurden. Allerdings können die Ergebnisse teilweise verzerrt sein, da die Datenerhebung durch die COVID-19-Pandemie nur eingeschränkt möglich war. Unabhängig davon sollten aus Sicht des Innovationsauschusses die Projekterkenntnisse bei den Versuchen, Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren, berücksichtigt werden.
Beschluss des Innovationsausschusses und Ergebnisbericht
Weiterführende Informationen
Die Ergebnisberichte aller bislang abgeschlossener Projekte sowie die Beschlüsse des Innovationsausschusses sind auf der Website veröffentlicht: Beschlüsse