Pressemitteilung | Methodenbewertung

Liposuktion bei Lipödem im Stadium III: G-BA verlängert befristeten Leistungsanspruch bis Ende 2025

Berlin, 19. September 2024 – Die befristete Regelung, wonach die Liposuktion bei einem Lipödem im Stadium III unter bestimmten Bedingungen eine Kassenleistung ist, wird bis Ende 2025 gelten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verständigte sich heute darauf, den vorläufigen Leistungsanspruch um ein Jahr zu verlängern. Damit bleibt die Behandlungsoption für Patientinnen mit einem Lipödem im Stadium III bis zu einer abschließenden Entscheidung des G-BA erhalten.

Aktuell werden die ersten Daten der Erprobungsstudie „LIPLEG – Liposuktion bei Lipödem in den Stadien I, II oder III“ von einer unabhängigen wissenschaftlichen Institution ausgewertet. Die LIPLEG-Studie soll die Frage beantworten, welchen Nutzen die Methode im Vergleich zu einer alleinigen konservativen, symptomorientierten Behandlung hat. Die vollständig ausgewerteten Studienergebnisse erhält der G-BA im Dezember 2024. Auf Basis des neuen Wissensstandes wird der G-BA beraten, ob die Liposuktion eine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen wird. Geplant ist, dass eine Beschlussfassung Mitte des Jahres 2025 erfolgt.

Hintergrund: Liposuktion zur Behandlung des Lipödems

Beim Lipödem handelt es sich um eine massive Fettverteilungsstörung an den Armen und/oder Beinen. Zusätzlich bestehen vermehrte Wassereinlagerungen in den betroffenen Körperteilen. Das Lipödem tritt nahezu ausschließlich bei Frauen auf. Da die Ursache des Lipödems bisher unbekannt ist, zielt die meist lebenslang anzuwendende konservative Therapie wie Lymphdrainage, Kompression und Bewegungstherapie auf eine Linderung der Beschwerden ab – die bestehende Fettverteilungsstörung kann hiermit jedoch nicht beeinflusst werden. Die Liposuktion ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem das krankheitsbedingt vermehrte Fettgewebe entfernt wird. In der Regel müssen die Betroffenen für eine Behandlung mehrmals operiert werden.

Den Antrag zur Bewertung der Liposuktion bei Lipödem stellte die Patientenvertretung im G-BA. Wegen der unzureichenden Studienlage hatte der G-BA den Beschluss gefasst, die Bewertung auszusetzen und eine Studie zur Verbesserung der Erkenntnislage auf den Weg zu bringen. Die Eckpunkte der sogenannten LIPLEG-Studie hat der G-BA in der entsprechenden Erprobungs-Richtlinie festgelegt.


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