Prof. Josef Hecken zum Kabinettsbeschluss des Gesundes-Herz-Gesetz: „Änderungen richtig und sinnvoll“
Berlin, 28. August 2024 – Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf zum Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) beschlossen. Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA):
„Am eigentlichen Ziel der gesetzlichen Änderungen bestand nie Zweifel. Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen müssen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Mit dem heute beschlossenen Entwurf stimmt auch der Weg wieder: umfassende Recherche der aktuellen wissenschaftlichen Studienlage, breite fachliche Diskussion und Abwägen von Nutzen und Risiken. Es ist richtig und sinnvoll, dass die Bundesregierung die im Stellungnahmeverfahren von den drei unparteiischen Mitgliedern des G-BA und vielen anderen Organisationen vorgetragenen massiven Bedenken gegen die ursprünglichen Regelungen aufgegriffen hat. Die Gefahr, dass die Gesundheitsversorgung stärker in Richtung Staatsmedizin rückt, ist durch den neuen Entwurf zunächst einmal deutlich reduziert.
Vorgesehen ist nun, dass der G-BA wie in anderen Fällen auch die Details der Versorgung regeln soll. Das betrifft sowohl die Grenzwerte für Statinverordnungen, die er in einem bereits begonnenen Verfahren risikoabhängig festlegen und regeln wird, wie auch den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen. Hier wird unser Augenmerk zum einen auf Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern liegen, die familiär-genetisch vorbelastet sind. Denn damit haben diese Kinder ein erhöhtes Risiko für eine spätere Erkrankung. Zum anderen nehmen wir auch Erwachsene stärker in den Blick, um durch zusätzliche Vorsorgeangebote kardiovaskuläre Risiken bei ihnen früher zu erkennen.
Entscheidungen in strukturierten Verfahren umzusetzen, ist die Kernkompetenz des G-BA. Das macht er fachlich versiert, verlässlich und verantwortungsbewusst. Wie bei anderen Aufgaben auch werden wir alle medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften anhören, die Expertise des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nutzen, in den Austausch mit der Patientenvertretung treten sowie mit Versorgungspraktikerinnen und Versorgungspraktikern diskutieren. Auf diesem breiten Fundament werden wir dann beraten, Vor- und Nachteile jeder Intervention sorgfältig abwägen und fundierte Regelungen beschließen, die den Patientinnen und Patienten auch wirklich nutzen. So kommt man schnell zu medizinisch sachgerechten Entscheidungen – politisch motivierte staatsmedizinische Vorgaben braucht es da nicht.
Bedauerlich ist, dass der Kabinettsbeschluss der Primärprävention nicht die Bedeutung beimisst, die ihr zukommen sollte. Vielmehr sieht der Gesetzentwurf immer noch vor, dass die Krankenkassen ihre Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention zu Gunsten der Früherkennungsmaßnahmen umschichten sollen. Gerade bei der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen kann in vielen Fällen aber eine gesundheitsbewusstere Lebensgestaltung und Änderung des Lebensstils wesentlich effektiver sein, als die lebenslange Verabreichung von Medikamenten.“