Innovationsausschuss beschließt zu Projektergebnissen: Themenspektrum von Familien-Scout bis hin zu Online-Suchthilfe
Berlin, 16. August 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat heute insgesamt acht Entscheidungen zum Umgang mit Projektergebnissen gefasst und auf seiner Website veröffentlicht. In den Beschlüssen erläutert der Innovationsausschuss, ob er eine Empfehlung für die breite Nutzung der Erkenntnisse ausspricht.
- Die im Projekt Familien-SCOUT gewonnenen Erkenntnisse können zu einer ganzheitlichen und bedarfsgerechten Versorgung von Familien beitragen, in denen ein Elternteil an Krebs erkrankt ist.
- Das Projekt GestDiNa_basic konnte Erkenntnisse für ein patientinnenzentriertes Versorgungsmodell zur Nachsorge bei Schwangerschaftsdiabetes gewinnen.
- Im Projekt OMPRIS wurde eine niedrigschwellige Onlinesucht-Hilfe entwickelt, die Betroffene zur Verhaltensänderung motivieren und Suchtsymptome reduzieren kann.
- Das Projekt PROMPt zeigte, wie für Kinder mit emotionalen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten die vorhandenen Präventionsangebote besser genutzt werden können.
Der Innovationsausschuss leitet die Ergebnisse der Projekte gezielt weiter. Die Rückmeldungen der kontaktierten Institutionen zu der Frage, inwieweit die Ergebnisse für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden können, werden dann ebenfalls veröffentlicht.
Familien-SCOUT – Sectoren- und phasenübergreifende Unterstützung für Familien mit krebserkranktem Elternteil
Wenn ein Elternteil mit minderjährigen Kindern an Krebs erkrankt, sind alle Familienmitglieder stark belastet – haben oft aber keine ausreichende Unterstützung. Im Projekt Familien-SCOUT wurde den Familien eine speziell ausgebildete Ansprechperson zur Seite gestellt, die zu bedarfsgerechten Versorgungsmöglichkeiten beriet und offene Gespräche zur Krankheitsbewältigung unterstützte. Zusätzlich kümmerten sich die sogenannten Familien-SCOUTS darum, innerhalb der Projektregion berufsgruppenübergreifende Versorgungsnetzwerke aufzubauen.
Im Projekt konnte wissenschaftlich belegt werden, dass die träger-, sektoren- und krankheitsphasenübergreifende Beratung durch eine feste Ansprechperson von den zum Teil hoch belasteten Familien überwiegend positiv angenommen wird. Deshalb werden die Projektergebnisse an die Gesundheits- und Sozialministerien der Länder, den GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege weitergeleitet. Sie werden gebeten zu prüfen, wie die neue Versorgungsform bei betroffenen Familien verwendet werden kann.
Projektwebsite von Familien-SCOUT
Beschluss des Innovationsausschusses und Ergebnisbericht
GestDiNa_basic – Nachsorge bei Gestationsdiabetes
Frauen, bei denen während der Schwangerschaft der Blutzuckerstoffwechsel gestört ist (Gestationsdiabetes), haben ein erhöhtes Risiko, chronisch an Typ 2-Diabetes zu erkranken. Ausgehend von der Vermutung, dass die meisten Mütter nicht angemessen leitliniengerecht nachbetreut werden, analysierte das Projekt mit Routine- und Registerdaten die Nachsorge.
Das Projekt konnte anhand der ausgewerteten Daten Anreize und Barrieren für eine gute Nachsorge bei Gestationsdiabetes identifizieren und Bausteine für ein patientinnenzentriertes Versorgungsmodell ableiten. Diese Ergebnisse werden an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften weitergeleitet. Diese wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse der vorliegenden Studie bei der Weiterentwicklung entsprechender S3-Leitlinien berücksichtigt werden können.
Projektwebsite von GestDiNa_basic
Beschluss des Innovationsausschusses und Ergebnisbericht
OMPRIS – Onlinebasiertes Motivationsprogramm zur Reduktion des problematischen Medienkonsums und Förderung der Behandlungsmotivation bei Menschen mit Computerspielabhängigkeit und Internetsucht
Seit 2018 ist die Computerspielsucht (Online Gaming Disorder) durch die Weltgesundheitsorganisation als Krankheit anerkannt. Um einer Internetnutzungsstörung frühzeitig entgegentreten zu können, entwickelte und erprobte das Projekt OMPRIS eine auf vier Wochen angelegte Online-Intervention: Zweimal wöchentlich erhielten die Betroffenen Online-Einzeltherapiesitzungen sowie bis zu insgesamt drei Sozialberatungen. Es gab unterschiedliche Module und Gruppen, je nachdem welche Art der schädlichen Internetnutzung vorlag: Computerspielsucht, Cybersexsucht, allgemeine Internetsucht oder die Abhängigkeit von sozialen Medien.
Das Projekt konnte zeigen, dass die Online-Intervention problematischen Medienkonsum wirksam reduziert und somit die Behandlungsoptionen bei Internetnutzungsstörungen erweitern kann. Auch wenn aus Sicht des Innovationsausschusses weiterer Forschungsbedarf zur langfristigen Wirksamkeit der Effekte besteht, werden die Ergebnisse an eine Reihe von Adressatinnen und Adressaten weitergeleitet. Sie sind gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse im Rahmen niedrigschwelliger Beratungsangebote bei riskanter Internetnutzung oder im Rahmen psychotherapeutischer Angebote genutzt werden können.
Beschluss des Innovationsausschusses und Ergebnisbericht
PROMPt – Primärindikative und optimierte Zuweisung zu gezielten Maßnahmen bei emotionalen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern
Um bei Heranwachsenden Anzeichen von emotionalen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen, erprobte das Projekt PROMPt modelhaft ein Routine-Risiko-Screening. Das Screening wurde in den regulären Gesundheitsuntersuchungen für Kinder – den sogenannten U-Untersuchungen – eingesetzt. Bei Bedarf empfahl die Ärztin oder der Arzt dann konkrete Hilfsmaßnahmen. Innerhalb des Projekts konnte dabei auf zwei Präventionsprogramme zurückgegriffen werden bzw. erfolgte bei Bedarf eine vertiefte Diagnostik bei regionalen Fachpersonen.
Das Projekt PROMPt konnte zeigen, dass der Einsatz eines Routine-Risiko-Screenings sowohl bei den Familien als auch bei den Leistungserbringenden auf eine hohe Akzeptanz stößt und vorhandene Präventionsangebote deutlich häufiger aufgesucht wurden. Trotz der zu den Projektergebnissen bestehenden Limitationen werden die Ergebnisse an den GKV-Spitzenverband, die Zentrale Prüfstelle Prävention und die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung weitergeleitet. Diese werden gebeten zu prüfen, inwiefern die erprobten Ansätze und gewonnenen Erkenntnisse umgesetzt werden können, um eine zielgerichtete Empfehlung geeigneter Präventionsangebote zu unterstützen.
Beschluss des Innovationsausschusses und Ergebnisbericht
Weiterführende Informationen
Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.