Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt weitere Leistungsbereiche für die Qualitätssicherung im Krankenhaus

Siegburg, 18. Mai 2005 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, dass ab 2006 weitere Krankenhaus-Leistungen in das Verfahren der Qualitätssicherung nach § 137 SGB V einbezogen werden:

  • Lebertransplantation
  • Leberlebendspende
  • Nierentransplantation
  • Nierenlebendspende

Die deutschen Krankenhäuser messen die Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Die Ergebnisse werden in den einzelnen Bundesländern beraten und fließen in die praktische Arbeit ein. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen werden alle Ergebnisse der Qualitätssicherung zusammengetragen und diskutiert.


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