G-BA nimmt Stellung zum „Gesundes-Herz-Gesetz“ – Hecken: vorgeschlagene Lösungen konterkarieren das Ziel
Berlin, 8. Juli 2024 – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit – „Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)“ – vorgelegt. Die drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurden ebenso wie andere Organisationen und Verbände aus dem Gesundheitswesen gebeten, zu den geplanten Gesetzesänderungen Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme wurde dem BMG übersandt.
Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Der Titel ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ ist inhaltlich bestechend einfach – denn das Ziel, die Anzahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu senken und Leben zu retten, ist unstrittig. Mit zusätzlichen Check-ups sowie einer frühestmöglichen und dauerhaften Gabe von Arzneimitteln stehen jetzt vermeintlich einfache Lösungen im Raum, um diese Zivilisationserkrankung in den Griff zu bekommen. Aber die allein auf das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung fokussierten Ansätze konterkarieren die eigentliche Zielsetzung, die individuelle Gesundheitskompetenz zu verbessern und für möglichst gesundheitsfördernde Lebensbedingungen zu sorgen. Außerdem widersprechen sie dem essentiellen Grundgedanken, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nachweislich wirksam und gut sein müssen. Denn nur dann lohnt es sich, dafür Geld in die Hand zu nehmen. Aus medizinisch-wissenschaftlicher Sicht stehen hinter den Ideen des Ministeriums, auf neue Check-ups und auf die breitere vorbeugende Einnahme von Arzneimitteln wie Statinen zu setzen, aber noch viele Fragezeichen.
Die Leistungen sollen eingeführt werden, ohne dass deren Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit in einem systematischen und transparenten Verfahren überprüft wurden. Es soll den Ergebnissen von Prüfprozessen vorgegriffen werden, die beim G-BA bereits laufen: Sowohl zur Früherkennung von familiär bedingten Fettstoffwechselstörungen bei Kindern als auch zum Einsatz von Statinen. Gerade hoch potente Arzneimittel wie Statine können auch mit nicht unerheblichen Nebenwirkungen einhergehen. Starke Bedenken wurden nach Bekanntwerden des Gesetzentwurfs bereits von verschiedensten Seiten geäußert. Jetzt stellt sich die Frage, ob man sich im Ministerium mit diesen erheblichen fachlichen Bedenken ernsthaft auseinandersetzt oder die Bitte um Stellungnahmen zum ,Gesundes-Herz-Gesetz‘ nur pro forma erfolgt ist. Im Moment sind die vorgestellten Inhalte nicht dafür geeignet, dem hohen Anspruch des Gesetzestitels gerecht zu werden.“
Die Stellungnahme(PDF 299,07 kB) der drei unparteiischen Mitglieder des G-BA steht auf der Website des G-BA bereit.