Zuständigkeiten der unparteiischen Mitglieder in neuer Amtsperiode des G-BA
Berlin, 4. Juli 2024 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner ersten Sitzung der neuen Amtsperiode die fachlichen Zuständigkeiten der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt. Demnach ist der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Prof. Josef Hecken, weiterhin für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig und leitet die entsprechenden Unterausschüsse. Karin Maag übernimmt wieder den Vorsitz der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung“, „Disease-Management-Programme“, „Qualitätssicherung“ sowie „Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“. Dr. Bernhard van Treeck verantwortet die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“.
Auch die jeweilige Stellvertretung wurde beschlossen: Diese wird in der Regel von einem der ehrenamtlichen unparteiischen Mitglieder übernommen. Der Beschluss gilt bis zum Ende der Amtsperiode am 30. Juni 2030.
Unterausschuss | Vorsitz | Stellvertretung |
---|---|---|
Ambulante spezialfachärztliche Versorgung | Karin Maag | Dr. Udo Degener-Hencke |
Arzneimittel | Prof. Josef Hecken | Jörg Niemann |
Bedarfsplanung | Prof. Josef Hecken | Dr. Jörg Hermann |
Disease-Management-Programme | Karin Maag | Dr. Lili Grell |
Methodenbewertung | Dr. Bernhard van Treeck | Dr. Jörg Hermann |
Psychotherapie und psychiatrische Versorgung | Dr. Bernhard van Treeck | Dr. Lili Grell |
Qualitätssicherung | Karin Maag | Dr. Rolf-Ulrich Schlenker |
Veranlasste Leistungen | Dr. Bernhard van Treeck | Dr. Udo Degener-Hencke |
Zahnärztliche Behandlung | Prof. Josef Hecken | Prof. Dr. Friedhelm Hase |
Ad-hoc Unterausschuss Post-Covid und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik | Karin Maag | Prof. Josef Hecken |
Hintergrund: Unterausschüsse des G-BA
Zur Vorbereitung seiner Entscheidungen setzt das Plenum – das Entscheidungsgremium des G-BA – Unterausschüsse ein. Wer welchem Unterausschuss vorsitzt bzw. das Amt des Stellvertreters übernimmt, entscheidet das Plenum auf der Grundlage von Vorschlägen der unparteiischen Mitglieder.
Die Unterausschüsse bestehen aus
- einem unparteiischen Mitglied des G-BA, das gleichzeitig den Vorsitz des Unterausschusses innehat,
- sechs vom GKV-Spitzenverband benannten Mitgliedern sowie
- insgesamt sechs von den Spitzenorganisationen der Leistungserbringer (Deutsche Krankenhausgesellschaft, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung) benannten Mitgliedern.
Zudem nehmen Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter mitberatend an den Sitzungen teil. Vertreterinnen oder Vertreter weiterer Organisationen und Verbänden werden den gesetzlichen Vorgaben entsprechend je nach Beratungsgegenstand beteiligt. Bei Bedarf können auch weitere externe Sachverständige hinzugezogen werden.
Beschluss zu dieser Pressemitteilung
Festlegung des Vorsitzes und der Stellvertretung in den Unterausschüssen