Vierte Amtsperiode des G-BA endet: Wechsel bei unparteiischen Mitgliedern
Berlin, 20. Juni 2024 – Am 30. Juni 2024 endet die vierte Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und damit auch die Amtszeit der drei hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder sowie ihrer ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter. Anlässlich der heutigen letzten Plenumssitzung des G-BA in der auslaufenden Amtsperiode dazu der unparteiische Vorsitzende, Prof. Josef Hecken:
„Mit Ende dieser Amtsperiode scheidet Dr. Monika Lelgemann auf eigenen Wunsch als hauptamtliches unparteiisches Mitglied aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss aus – ich bedauere das sehr und danke ihr an dieser Stelle nochmals sehr herzlich für die Arbeit, die sie in den letzten sechs Jahren geleistet hat. Mit den von ihr geleiteten drei Unterausschüssen zeichnete sie für Verfahren und die Vorbereitung von Beschlüssen im Bereich der Methodenbewertung, der veranlassten Leistungen sowie der Psychotherapie und psychiatrischen Versorgung verantwortlich.
Aus diesen Bereichen kamen zahlreiche Regelungen, die direkt die Gesundheitsversorgung von Millionen Menschen berührt haben: Zum Beispiel die vielen Sonderregelungen während der Corona-Pandemie, um Arztbesuche und ärztliche Verordnungen trotz Kontakteinschränkungen zu ermöglichen. Viele Erleichterungen von Fernbehandlungen gelten jetzt auch dauerhaft. Weiterhin zu nennen sind die Überführung von Krebsfrüherkennungsleistungen in organisierte Programme und deren Erweiterung, wie jüngst die Anhebung der Altersgrenze beim Brustkrebsscreening. Ebenso wurden in der endenden Amtsperiode die Kinderuntersuchungen und das erweiterte Neugeborenen-Screening ausgebaut.
Die Umsetzung des umfangreichen gesetzlichen Auftrags zur außerklinischen Intensivpflege steht stellvertretend für diverse komplexe Beratungen, die Dr. Monika Lelgemann unter Einbeziehung einer breiten Fachöffentlichkeit sach- und lösungsorientiert gesteuert und inhaltlich mitgeprägt hat. Im Bereich Psychotherapie sind neben zahlreichen Anpassungen der Psychotherapie-Richtlinie besonders die jeweils für Kinder, Jugendliche und Erwachsene neu eingeführte Komplexbehandlung für schwer psychisch Erkrankte sowie die Systemische Therapie hervorzuheben. Für nichtmedikamentöse Untersuchungs- und Behandlungsmethoden unter Einsatz von Hochrisiko-Medizinprodukten wurde in den vergangenen Jahren ein neues Bewertungsregime durch den G-BA implementiert. In der Folge kam es auch zu einer starken Zunahme an klinischen Studien, die vom G-BA ausgestaltet, beauftragt und begleitet werden.
In all diese Beratungen brachte Dr. Monika Lelgemann ihre Erfahrung als Ärztin und klinische Epidemiologin ein und hat diese damit sehr bereichert. Besonders wichtig war ihr eine transparente Arbeitsweise und die Einbeziehung der Fachöffentlichkeit, um für die Versicherten sachgerechte und im Versorgungssystem akzeptierte Entscheidungen des G-BA zu erreichen.“
Prof. Hecken weiter: „Mein Dank zum Ende der Amtsperiode gilt selbstverständlich auch Dr. Claus Vogel sowie Christian Zahn, die als ehrenamtliche stellvertretende unparteiische Mitglieder unsere Arbeit im Bereich der Bedarfsplanung, der Methodenbewertung und Arzneimittel mit ihrem Sachverstand hoch engagiert unterstützt haben.“
Die von den Trägerorganisationen des G-BA vorgeschlagene Besetzung der Positionen der unparteiischen Mitglieder in der fünften Amtsperiode, die ab dem 1. Juli 2024 beginnt, hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages bereits im Jahr 2023 bestätigt. Neben dem unparteiischen Vorsitzenden Prof. Josef Hecken und dem unparteiischen Mitglied Karin Maag soll Dr. Bernhard van Treeck die Aufgaben des dritten hauptamtlichen unparteiischen Mitglieds übernehmen. Auf diese Personalvorschläge hatten sich die vier Trägerorganisationen des G-BA – die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. sowie der GKV-Spitzenverband – verständigt. Als Rechtsaufsicht stellte das Bundesministerium für Gesundheit keine Verstöße gegen die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen fest.
Hintergrund: Amtsperioden des G-BA und Besetzung der Positionen der Unparteiischen
Die derzeit laufende vierte Amtsperiode endet mit Ablauf von sechs Jahren am 30. Juni 2024. Die unparteiischen Mitglieder tragen die Prozessverantwortung für die Sachgebiete und Aufgaben, die in den Unterausschüssen bearbeitet werden. Der Unterausschussvorsitz und die Stellvertretungen sind bis 30. Juni 2024 wie folgt zugeordnet: Unterausschüsse
In der Plenumssitzung am 4. Juli 2024 wird über den Vorsitz und die Stellvertretung der einzelnen Unterausschüsse in der nächsten Amtsperiode entschieden.
Die Besetzung der Positionen der unparteiischen Mitglieder und ihrer Stellvertreterinnen und Stellvertreter ist in § 91 SGB V geregelt.