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Verordnung von Manueller Lymphdrainage: mehr Flexibilität, weniger Bürokratie

Berlin, 18. April 2024 – Manuelle Lymphdrainage wird flexibler verordnet werden können. Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute die Vorgaben der Heilmittel-​Richtlinie geändert, die bislang für die Auswahl der Therapiezeit (Dauer einer Behandlung) zugrunde gelegt wurden. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile. Die Vertrags­ärz­tinnen und Vertragsärzte können Manuelle Lymphdrainage dann aber auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnen. In diesem Fall entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut, ob angesichts des jeweiligen Stadiums des Lymph-​ oder Lipödems und der Anzahl der betroffenen Körperteile 30, 45 oder 60 Minuten Therapiezeit erforderlich sind.

Was ist Manuelle Lymphdrainage?

Manuelle Lymphdrainage ist eine medizi­nische Massage­technik. Sie wird eingesetzt, wenn beispielsweise nach einer Operation oder strahlen­the­ra­peu­tischen Krebsbe­handlung Lymphflüs­sigkeit nicht abfließen kann und sich im Gewebe ansammelt. Mit speziellen Handgriffen regt die Therapeutin oder der Therapeut in der betroffenen Körper­region den Abfluss der gestauten Lymphflüs­sigkeit an. Die Manuelle Lymphdrainage ist zudem ein unverzichtbarer Bestandteil der komplexen physika­lischen Entstau­ungs­therapie, die vor allem beim chronischen Lymph-​ oder Lipödem angewendet wird.

Warum ändert sich die Verord­nungs­sys­tematik?

Derzeit macht die Heilmittel-​Richtlinie für die Verordnung von Manueller Lymphdrainage konkrete zeitliche Vorgaben: Die Auswahl der Therapiezeit von 30, 45 oder 60 Minuten bemisst sich nach der Anzahl der zu behandelnden Körperteile. Diese ursprünglich als bedarfs­gerecht erachtete Systematik entspricht nicht mehr dem heutigen medizinisch-​therapeutischen Stand. Zudem kann der Bedarf an Therapiezeit bei der Verordnung nicht immer sicher abgeschätzt werden, da diese von vielen Faktoren wie von witterungs­be­dingten Einflüssen oder indivi­duellen Belastungen abhängt. In der Folge fordern Therapeu­tinnen und Therapeuten in den Arztpraxen häufig Änderungen an der Verordnung ein, was mit erheblichem bürokra­tischem Aufwand verbunden ist. Auf diese Rückmeldung aus dem Versor­gungs­alltag hat der G-BA nun mit seiner Änderung reagiert.

Ab wann gelten die neuen Verord­nungs­mög­lich­keiten?

Sofern das Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit keine rechtlichen Einwände hat, treten die Anpassungen zur Manuellen Lymphdrainage zum 1. Oktober 2024 in Kraft. Diese Vorlaufzeit wird benötigt, um notwendige Anpassungen in der Verord­nungs­software für die vertrags­ärztliche Versorgung vornehmen zu können und somit eine flächen­de­ckende Anwendung der geänderten Richtlinie zu gewähr­leisten.

Hintergrund: Verordnung von Heilmitteln

Der G-BA hat die Aufgabe, die Verordnung von Heilmitteln wie Kranken­gym­nastik, Lymphdrainage und Ergotherapie für gesetzlich Kranken­ver­si­cherte zu regeln. Im Heilmit­tel­katalog der Richtlinie ist festgelegt, welche Heilmittel bei welchen Erkran­kungen bzw. Krankheits­an­zeichen, in welcher Menge und Frequenz verordnet werden können.

Weitere Informa­tionen sind auf der Website des G-BA zu finden: Verordnung von Heilmitteln in der vertrags­ärzt­lichen Versorgung


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Heilmittel-​Richtlinie: Vorgaben indika­ti­ons­be­zogener Zeitbedarfe bei Manueller Lymphdrainage und weitere Änderungen