Vorerst kein Transfer in die Regelversorgung: Innovationsausschuss sieht für Sporttherapie bei Depression weiteren Forschungsbedarf
Berlin, 22. März 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sieht für die vom Projekt STEP.De erprobte Sporttherapie bei leichter und mittelschwerer Depression weiteren Forschungsbedarf zur Wirksamkeit im Vergleich zur Psychotherapie. Mit dieser neuen Empfehlung ändert der Innovationsausschuss seinen Beschluss vom 20. September 2023, der einen unmittelbaren Transfer der Sporttherapie in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung vorsah. Er reagiert mit dieser Änderung auf ein Erratum, welches die Projektverantwortlichen dem Innovationsausschuss im Dezember 2023 vorgelegt haben.
Dazu Prof. Josef Hecken, Vorsitzender des Innovationsausschusses: „Das Projekt STEP.De hat eine vielversprechende neue Behandlungsoption für Patientinnen und Patienten mit einer leichten oder mittelschweren Depression über vier Jahre hinweg erprobt. Die ursprünglichen Ergebnisse waren für den Innovationsausschuss so überzeugend, dass wir den Gemeinsamen Bundesausschuss mit einem Transfer in die Regelversorgung beauftragt hatten – diese Empfehlung müssen wir leider aufheben. Der Innovationsausschuss sieht nach wie vor positive Tendenzen der Projektergebnisse, stellt nun in Folge des übermittelten Erratums aber Unsicherheiten in Bezug auf die zuvor bewerteten Ergebnisse fest. Das Erratum legt nahe, dass für 6 Monate nach Interventionsende kein Nachweis für eine Nicht-Unterlegenheit der begleiteten Sporttherapie im Vergleich zur Psychotherapie erbracht wurde.Zu der Frage, ob eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie eine alleinige Psychotherapie teilweise ersetzen kann, konnte das Projekt zwar wichtige neue Erkenntnisse gewinnen. Aber die Ergebnisse sollten durch weitere Forschung noch erhärtet werden.“
Und weiter: „Wir hoffen sehr, dass trotz des punktuell gesehenen weiteren Forschungsbedarfs schon einzelne Komponenten des neuen Versorgungsansatzes genutzt werden. Möglich wäre das beispielsweise über entsprechende Selektivverträge. Mit dieser Prüfbitte werden wir die Projektergebnisse an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene weiterleiten.“
Details zu den Projektergebnissen (einschließlich des Erratums vom Dezember 2023) und der geänderten Empfehlung des Innovationsausschusses: STEP.De – Sporttherapie bei Depression
Das Projekt STEP.De – Sporttherapie bei Depression
Das Projekt STEP.De hat in einer Studie einen neuen möglichen Behandlungsansatz für Patientinnen und Patienten untersucht, bei denen die Depression leicht oder mittelschwer ausgeprägt ist. Ziel des Projekts war es zu prüfen, ob die neue Versorgungsform – eine psychotherapeutisch begleitete Sporttherapie – der klassischen Psychotherapie in der derzeitigen Regelversorgung nicht unterlegen ist. Nach einem psychotherapeutischen Eingangsgespräch konnten die Betroffenen ein viermonatiges Sportprogramm – geleitet von speziell geschulten Sporttherapeutinnen und Sporttherapeuten – wahrnehmen. Um zu erfassen, wie sich beispielsweise die Symptomatik, die Arbeitsfähigkeit und die gesundheitsbezogene Lebensqualität entwickeln, beantworteten die Patientinnen und Patienten zweimal pro Woche per App einen kurzen Fragebogen. Zudem hatten sie zu ihrer Psychotherapeutin oder ihrem Psychotherapeuten telefonischen Kontakt. Nach der Sporttherapie wurde in einem psychotherapeutischen Nachsorgegespräch geklärt, ob es weiteren Behandlungsbedarf gab.
Hintergrund: Bewertung von Projektergebnissen
Um für alle Patientinnen und Patienten eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau sicherzustellen, muss das Versorgungsangebot in der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich weiterentwickelt werden. Dafür hat der Gesetzgeber beim G-BA den Innovationsausschuss eingerichtet. Seit dem Jahr 2016 fördert er Projekte, die innovative Ansätze für die gesetzliche Krankenversicherung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen.
Der Innovationsausschuss prüft nach Eingang des Evaluations- bzw. Ergebnisberichts eines Projekts, ob die Ergebnisse in die Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung überführt werden sollen. In seinem Beschluss legt er jeweils dar, an welche Organisationen und Institutionen die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weitergeleitet werden. Die Erkenntnisse können beispielsweise dazu dienen, den gesetzlichen Rahmen, die Richtlinien des G-BA oder Bundesmantelverträge weiterzuentwickeln.
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.