Versorgungsforschungsprojekt erprobte erfolgreich webbasiertes Ersteinschätzungstool SmED in der ambulanten Notfallversorgung
Berlin, 19. Januar 2024 – In steigendem Maße wenden sich auch Versicherte mit nicht dringlichem oder weniger schwerwiegendem Behandlungsbedarf an Notaufnahmen in Krankenhäusern. Um bereits in der ambulanten Notfallversorgung der Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer bedarfsgerechten Steuerung beizutragen und somit die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, erprobte ein vom Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gefördertes Versorgungsforschungsprojekt ein strukturiertes Ersteinschätzungsverfahren inklusive des webbasierten Tools SmED. Die Ergebnisse des nun erfolgreich abgeschlossenen Projektes werden vom Innovationsausschuss unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitergeleitet. Das BMG wird gebeten, die Ergebnisse bei der geplanten Neuordnung der Notfallversorgung mittels Gemeinsamer Notfallleitstellen und Integrierter Notfallzentren zu berücksichtigen.
DEMAND – Implementierung einer standardisierten Ersteinschätzung als Basis eines Demand Managements in der ambulanten Notfallversorgung
Versicherte mit akuten gesundheitlichen Beschwerden stehen in der ambulanten Versorgung zwei Wege zu einer Kontaktaufnahme mit einem Notdienst zur Verfügung: Telefonisch über die zentrale Rufnummer 116117 sowie über Notdienstpraxen beziehungsweise sogenannte Gemeinsame Tresen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Das Projekt DEMAND hat für diese Kontaktstellen ein standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren erprobt, maßgeblich unter Einsatz des webbasierten Tools SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland). Das Fachpersonal in diesen Kontaktstellen wird dabei unterstützt, die Hilfesuchenden bedarfsgerecht beispielsweise dem Rettungsdienst, einer ambulanten Behandlung oder telefonischen ärztlichen Beratung zuzuteilen.
Die Analyse der Krankenkassendaten hat gezeigt, dass bei Anwendung der strukturierten Ersteinschätzung weniger Versicherte die stationären Notaufnahmen aufgesucht haben, sondern ambulant versorgt werden konnten. Die Prozessevaluation ergab zwar auch, dass die im Projekt DEMAND erprobte Vorgehensweise nicht bei allen Patientinnen und Patienten anwendbar war und SmED die Dringlichkeit einer medizinischen Behandlung insgesamt höher einschätzte als die Anwendenden: Dennoch scheint das Verfahren eine Option für eine strukturierte Ersteinschätzung zu sein. Aus den Unterschieden zwischen den KVen hinsichtlich der Auswirkungen des Verfahrens könnten möglicherweise Best Practice-Erkenntnisse zur Umsetzung gewonnen werden. Deshalb werden die Ergebnisse vom Innovationsausschuss mit der Bitte um Berücksichtigung an verschiedene Akteure weitergeleitet. Neben dem BMG wird die Kassenärztliche Bundesvereinigung adressiert: Sie wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse die einheitliche Umsetzung des Gesetzes für schnelle Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG) unterstützen können. Die Rückmeldungen wird der Innovationsausschuss auf seiner Website veröffentlichen.
Weitere Details im Beschluss und im Ergebnisbericht
Weiterführende Informationen
Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse des Innovationsausschusses sind ebenfalls auf der Website veröffentlicht: Beschlüsse