Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Ambulante Psycho­therapie: G-BA erprobt Verfahren zur Beurteilung der Versor­gungs­qualität

Berlin, 18. Januar 2024 – Wie die Versor­gungs­qualität in der ambulanten Psycho­therapie gemessen und beurteilt werden kann, wird ab 2025 in Nordrhein-​Westfalen erprobt. Der regional begrenzte Testlauf ist aus Sicht des Gemeinsamen Bundes­aus­schusses (G-BA) notwendig, bevor das neue datenge­stützte Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren bundesweit etabliert wird. Über einen Zeitraum von sechs Jahren wird nun geprüft, ob die vorgesehenen technischen, organi­sa­to­rischen und inhalt­lichen Aspekte bereits aussage­kräftig sind. Das Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren muss geeignet sein, in einem guten Aufwand-​Nutzen-Verhältnis belastbare Aussagen zur Versor­gungs­qualität zu gewinnen und Verbes­se­rungs­bedarfe aufzuzeigen.

Karin Maag, unpartei­isches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unteraus­schusses Qualitäts­si­cherung: „Pro Quartal nehmen in Deutschland ca. 1,5 Millionen Patien­tinnen und Patienten ambulante psycho­the­ra­peu­tische Leistungen in Anspruch. Wir haben ca. 38.000 nieder­ge­lassene Leistungs­an­bieter, deren Behand­lungs­spektrum zudem verschiedene wissen­schaftlich anerkannte Verfahren umfassen kann. Das QS-​Verfahren ambulante Psycho­therapie wird eine deutlich größere Anzahl von Leistungs­er­bringern betreffen als bisherige Verfahren der datenge­stützten Qualitäts­si­cherung. Um die Versor­gungs­qualität transparent zu machen und wo nötig zu verbessern, werden künftig Daten sowohl aus fallbe­zogenen Dokumen­ta­tionen als auch aus Patien­ten­be­fra­gungen erfasst. Entsprechend aufwendig und zeitin­tensiv waren die Entwick­lungs­schritte. Ob das funktioniert, wird ab dem Jahr 2025 vor einem bundes­weiten Roll-​out regional begrenzt in Nordrhein-​Westfalen erprobt. Mit dieser Erprobung soll das Verfahren u. a. auf Optimie­rungs­bedarf im Hinblick auf inhaltliche, organi­sa­to­rische und technische Aspekte geprüft werden, um dann ein gut handhabbares Verfahren bundesweit einführen zu können. Der Teilneh­merkreis in Nordrhein-​Westfalen ist überdies groß genug, um sicher zu stellen, dass auch Software­an­bieter ein Interesse daran haben, sich an der Erprobung zu beteiligen. Qualitäts­si­cherung medizi­nischer Leistungen lebt auch davon, dass die beteiligten Gesund­heits­pro­fes­sionen von Nutzen und Sinnhaf­tigkeit der Datener­hebung überzeugt sind. Ich bin deshalb allen bisherigen und künftigen Beteiligten dankbar, dass wir so verfahren können.“

Warum soll ein QS-​Verfahren zur ambulanten Psycho­therapie eingeführt werden?

Das QS-​Verfahren für die ambulante psycho­the­ra­peu­tische Versorgung wurde vom Gesetzgeber beauftragt. Es soll das Antrags-​ und Gutach­ter­ver­fahren für die ambulante Psycho­therapie, das bisher vor Beginn einer Therapie verpflichtend ist, ablösen. Mit dem QS-​Verfahren werden qualitäts­re­levante Aspekte gemessen, vergleichend dargestellt und bewertet. Generelles Ziel ist es, die Behand­lungs­qualität bei Kurz- und Langzeit­the­rapien transparent zu machen und zu fördern, die patien­ten­ori­en­tierte Kommuni­kation zu verbessern und die Partizi­pation der Patien­tinnen und Patienten am Behand­lungs­prozess zu stärken.

Warum ist zuerst eine regional begrenzte Erprobung des QS-​Verfahrens notwendig?

Die in Nordrhein-​Westfalen geplante Erprobung der vorgesehenen Strukturen und Prozesse des QS-​Verfahrens ist angesichts der bundesweit sehr hohen Anzahl von Leistungs­er­bringern notwendig: Während bei anderen datenge­stützten QS-​Verfahren maximal 5.000 Leistungs­er­bringer betroffen sind, werden es bei der ambulanten Psycho­therapie bundesweit ca. 38.000 sein. Zudem werden erstmals für einen nicht-​somatischen Leistungs­bereich qualitäts­re­levante Aspekte erfasst und bewertet.

Hintergrund: Datenge­stützte Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren

Der G-BA entwickelt sogenannte datenge­stützte QS-​Verfahren, mit denen die Qualität der Patien­ten­ver­sorgung gemessen, dargestellt und einrich­tungs­über­greifend verglichen werden kann. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse dienen dazu, die Behand­lungs­qualität von Leistungs­er­bringern im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern. Normative Basis ist die Richtlinie zur datenge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Qualitäts­si­cherung (DeQS-​RL). QS-​Verfahren gibt es derzeit z. B. bereits bei gynäko­lo­gischen Operationen oder Hüftge­lenks­ein­griffen.

Weitere Informa­tionen zu datenge­stützten QS-​Verfahren finden sich auf der G-​BA-Website unter: Datenge­stützte Qualitäts­si­che­rungs­ver­fahren: Messen und Bewerten von Behand­lungs­qualität


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Richtlinie zur datenge­stützten einrich­tungs­über­grei­fenden Qualitäts­si­cherung: Themen­spe­zi­fische Bestim­mungen für ein Verfahren 16 – ambulante psycho­the­ra­peu­tische Versorgung gesetzlich Kranken­ver­si­cherter (QS ambulante Psycho­therapie)