Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern: G-BA nimmt Beratungen auf
Berlin, 21. Dezember 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute seine Beratungen zur Früherkennung von Lungenkrebs bei Raucherinnen und Rauchern mittels Niedrigdosis-Computertomographie eingeleitet. In Kürze wird die strahlenschutzrechtlich erforderliche Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) erwartet. Nach Inkrafttreten der Verordnung hat der G-BA eine Frist von 18 Monaten, um über die Einführung der Leistung zu entscheiden.
Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Lungenkrebs verursacht im frühen Stadium meist keine Beschwerden, deshalb wird er oftmals erst spät diagnostiziert. Der mit Abstand bedeutendste Risikofaktor für Lungenkrebs ist Tabakrauch. Die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie wird sich daher speziell an aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher richten. Im Auftrag des G-BA hatte das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits 2020 eine Bewertung vorgenommen und festgestellt, dass der Nutzen der Untersuchung den Schaden überwiegt.“
Lelgemann weiter: „In der Rechtsverordnung des BMUV werden wesentliche Kriterien festgelegt, nach denen die Untersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomographie strahlenschutzrechtlich zulässig ist. Das sind beispielsweise Anforderungen an die Qualifikation des ärztlichen Personals sowie an die Durchführung und die Befundung der Aufnahmen. Der G-BA hat das IQWiG mit einer Aktualisierung seiner Nutzenbewertung beauftragt, damit der aktuelle wissenschaftliche Stand in die Beratungen einfließt.“
Hintergrund
Bildgebende Untersuchungen wie die Computertomographie gehen mit einer Strahlenbelastung einher. Damit sie auch zur Früherkennung einer schweren Erkrankung angewandt werden dürfen, bedarf es einer Rechtsverordnung des BMUV. Zum Referentenentwurf der Verordnung hat das BMUV bereits ein Stellungnahmeverfahren durchgeführt.
Grundlage für die BMUV-Rechtsverordnung ist die wissenschaftliche Bewertung des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS). Dabei schätzt das BfS die Strahlengefahr für die Zielgruppe ein und wägt Risiko und Nutzen der Früherkennungsuntersuchung gegeneinander ab. Der Bericht des BfS liegt seit Dezember 2021 vor.
Um eine fristgerechte Beschlussfassung des G-BA 18 Monate nach Vorliegen einer Rechtsverordnung zu erreichen, ließ der G-BA parallel zu den Beratungen des BfS vom IQWiG den aktuellen Forschungsstand ermitteln. Der Abschlussbericht des IQWiG liegt seit Ende 2020 vor und wird derzeit aktualisiert.