Presse­mit­teilung | Ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung

Ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung wird auch bei Epilepsie und Augentumoren Kassen­leistung

Berlin, 21. Dezember 2023 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die Anforde­rungen an eine ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung (ASV) für zwei weitere komplexe, schwer therapierbare Erkran­kungen konkre­tisiert. Damit ist die spezielle Versor­gungsform der ASV künftig auch bei zerebralen Anfalls­leiden (Epilepsie) sowie Tumoren des Auges möglich. Definiert wurden unter anderem die fachärzt­lichen Disziplinen, die in einem ASV-​Team vorhanden sein müssen sowie die diagnos­tischen und therapeu­tischen Leistungen, die Patien­tinnen und Patienten in Anspruch nehmen können. Nach Inkraft­treten der Beschlüsse können sich ASV-​Teams bilden und den erweiterten Landes­aus­schüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Zudem legte der G-BA die beiden Erkran­kungen fest, für die er im kommenden Jahr ein ASV-​Angebot erarbeiten wird: allogene Stammzell­trans­plan­tation sowie Tumoren des lympha­tischen, blutbil­denden Gewebes und schwere Erkran­kungen der Blutbildung.

Dazu Karin Maag, unpartei­isches Mitglied und Vorsitzende des Unteraus­schusses ASV: „Das Ziel der ASV ist es, die Versorgung von Menschen mit sehr komplexen oder seltenen Erkran­kungen zu verbessern. Deshalb ermöglicht die ASV koordi­nierte Behand­lungen, die bisher ausschließlich eine ambulante Kranken­haus­leistung waren, auch durch nieder­ge­lassene Fachärz­tinnen und Fachärzte. Damit wollen wir erreichen, dass sich das Versor­gungs­angebot für die betroffenen Patien­tinnen und Patienten erhöht und der Zugang zur spezial­fach­ärzt­lichen Behandlung erleichtert wird. Mit den heute in die ASV überführten Krankheits­bildern Epilepsie und Augentumoren hat der G-BA die Voraus­setzung dafür geschaffen, dass nun bereits 23 sehr komplexe oder seltene Erkran­kungen durch ASV-​Teams behandelt werden können.“

Für das ASV-​Angebot Epilepsie wurden insbesondere die Beratungs­leis­tungen inhaltlich angepasst, die Patien­tinnen und Patienten beim Umgang mit der chronischen Erkrankung unterstützen sollen. So ist beispielsweise neu, dass innerhalb der Ernährungs­be­ratung nicht nur bei der Behandlung von Kindern zu speziellen Konzepten beraten werden kann, die zerebrale Anfalls­leiden lindern können. Zudem können Ärztinnen und Ärzte aus weiteren Fachrich­tungen hinzugezogen werden.

Beim ASV-​Angebot zu Tumoren des Auges bei Patien­tinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr wurden ebenfalls Änderungen vorgenommen, so dass nun weitere medizi­nische Fachdis­zi­plinen ins Team eingebunden werden können. Zudem wurde der Leistungs­umfang in der Anlage weiter ausdif­fe­renziert, beispielsweise sind nun therapeu­tische Sehhilfen als verord­nungs­fähige Hilfsmittel oder die optische Kohärenz­to­mo­graphie als diagnos­tisches Verfahren mit aufgenommen.

Inkraft­treten und Übergangs­re­gelung

Die Beschlüsse werden vom Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit geprüft und treten nach Nichtbe­an­standung und Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

Hintergrund: Überführung alter Verfahren und gesetz­licher Auftrag

Epilepsie (zerebrale Anfalls­leiden) und Tumoren des Auges gehören zu den Erkran­kungen, zu denen es bereits spezial­fach­ärztliche Angebote als ambulante Behandlung im Krankenhaus gibt. Solche älteren Versor­gungs­ansätze werden – wie mit dem heutigen Beschluss – Schritt für Schritt durch ASV-​Angebote ersetzt. Mit Inkraft­treten der neuen ASV-​Regelungen beginnt die Übergangsfrist für die anbietenden Kranken­häuser: Sie haben dann drei Jahre Zeit, auf Basis der neuen Anforde­rungen – zu denen auch eine Kooperation mit vertrags­ärzt­lichen Teilnehmern gehört – Teams zu bilden und ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen. Die Bescheide für eine ambulante Behandlung im Krankenhaus enden spätestens nach drei Jahren.

Gesetzliche Grundlage für die ASV ist § 116b SGB V. Der G-BA regelt in seiner ASV-​Richtlinie das Nähere zu diesem Versor­gungs­angebot, bei dem spezia­li­sierte Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrich­tungen in einem Team zusammen­ar­beiten.

Weiter­gehende Informa­tionen zur ASV sind auf der Website des G-BA zu finden: Ambulante spezial­fach­ärztliche Versorgung.


Beschlüsse zu dieser Presse­mit­teilung