Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss fördert die Ausarbeitung von 40 Ideenskizzen zu Vollanträgen
Berlin, 16. November 2023 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 40 Projektideen im Bereich der neuen Versorgungsformen für die Konzeptphase (Konzeptentwicklung) ausgewählt. Bis zum 28. Mai 2024 haben die Projektverantwortlichen nun Zeit, ihre Ideenskizze zu einem ausführlichen qualifizierten Antrag (Vollantrag) auszuarbeiten und einzureichen. Diese sogenannte Konzeptentwicklungsphase wird aus dem Innovationsfonds mit bis zu 75.000 Euro unterstützt. Im vollständigen Antrag sind unter anderem die erwartete bessere Versorgung, die potenzielle Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung, die Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie das Evaluationskonzept ausführlich zu beschreiben. Auf Basis der eingereichten Vollanträge wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im 4. Quartal 2024 darüber entscheiden, welche Projekte finanziell gefördert werden sollen.
Insgesamt hatte der Innovationsausschuss 122 Projektideen auf die Förderbekanntmachung vom 2. März 2023 erhalten. Die ausgewählten 40 Projektideen verteilen sich auf folgende Themenfelder:
- Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung: 16
- Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern: 6
- Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit: 2
- Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger: 3
- Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten: 5
- Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung: 3
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 5 Ideenskizzen ohne thematische Vorgabe (themenoffener Bereich).
Hintergrund: Zweistufiges Förderverfahren
Im Förderbereich der neuen Versorgungsformen werden die Projekte in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt – dies sieht der Gesetzgeber so vor. Dabei reichen die Projektverantwortlichen zunächst eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Basis dieser Skizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen finanziell zur Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert werden.
Nähere Informationen zum zweistufigen Förderverfahren sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht.
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.