Starke Nachfrage nach Fördermöglichkeiten hält an
Berlin, 26. Oktober 2023 – Erneut großes Interesse haben die jüngsten Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Bereich Versorgungsforschung hervorgerufen: Nach Ablauf der Frist liegen 236 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds für Projekte zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vor. Das ist die bisher zweithöchste Antragsanzahl in diesem Förderbereich seit dem Start des Innovationsfonds. Ebenfalls endete die seit dem Sommer 2023 laufende Antragsfrist auf eine Projektförderung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung von ausgewählten medizinischen Leitlinien, einem speziellen Bereich der Versorgungsforschung. Hier erreichten den Innovationsausschuss 27 Anträge.
Die Entscheidungen, welche von den eingegangenen Projektanträgen tatsächlich gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss für beide Bereiche voraussichtlich im zweiten Quartal 2024. Neue Förderbekanntmachungen sind für beide Bereiche im Sommer 2024 zu erwarten.
Projekte im Bereich Versorgungsforschung
Die eingegangenen Anträge im Bereich Versorgungsforschung verteilen sich wie folgt: 81 Anträge sind auf die themenoffene Förderbekanntmachung und 155 Anträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung eingegangen. Die spezifischen Themen hatte der Innovationsausschuss nach einem Konsultationsverfahren vorgegeben. Und so verteilen sich die themenspezifischen Anträge im Einzelnen:
- Versorgungsforschung zu Gruppen-Settings im Heilmittelbereich: 15 Anträge
- Versorgungsforschung zu unerwünschten Behandlungsfolgen: 24 Anträge
- Patient-Empowerment: 77 Anträge
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Schwerhörigkeit: 18 Anträge
- Versorgung von Patientinnen und Patienten mit postviralen Symptomkomplexen wie z. B. Post-/Long-COVID, ME/CFS: 21 Anträge
Für seine Entscheidung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollen, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Die Förderschwerpunkte von Projekten zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auf die bei der jüngsten Förderbekanntmachung benannten Themenfelder verteilen sich die eingegangenen 27 Anträge wie folgt:
- Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Aspekte: 10 Anträge
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Leitlinien für die Versorgung bei häufigeren Erkrankungen unter besonderer Berücksichtigung des Einsatzes digitaler Technologien sowie des Informationsbedarfs bei Nutzung digitaler Technologien: 4 Anträge
- Weiterentwicklung von Leitlinien mit zukünftig regelmäßiger Aktualisierung („Living Guidelines“): 7 Anträge
- Versorgung rund um Kinderwunsch, Schwangerschaft und Geburt: 6 Anträge
In die Entscheidung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollen, wird der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland einbeziehen.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.