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G-BA erweitert Zentrums-​Regelung um neuen Typ: Zentren für Intensiv­medizin übernehmen spezielle Aufgaben

Berlin, 19. Oktober 2023 – In Deutschland werden pro Jahr ca. 2 Millionen Menschen aufgrund von lebens­be­droh­lichen Erkran­kungen oder Verlet­zungen intensiv­me­di­zinisch versorgt. Sie brauchen eine besonders intensive Überwachung und Behandlung durch ein multipro­fes­sio­nelles Team. Um intensiv­me­di­zi­nische Expertise möglichst fachüber­greifend zu nutzen, hat der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) seine sogenannten Zentrums-​Regelungen ergänzt. Er weist einen neuen Typ aus: Zentren für Intensiv­medizin. Das heißt, Kranken­häuser, die künftig als intensiv­me­di­zi­nische Kompetenz-​ und Koordi­nie­rungs­zentren neben der Patien­ten­ver­sorgung besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür finanzielle Zuschläge erhalten. Eine wichtige Aufgabe solcher Zentren können Fallkon­fe­renzen mit anderen Kranken­häusern per Videoüber­tragung sein, was die Verweildauer von intensiv­me­di­zinisch versorgten Patien­tinnen und Patienten im Krankenhaus verkürzen oder lebens­be­drohliche Kompli­ka­tionen reduzieren kann.

Prof. Josef Hecken, unpartei­ischer Vorsit­zender des G-BA: „Das Vorgehen, intensiv­me­di­zi­nische Beratungen von Kranken­häusern auf einen neuen Zentrumstyp zu konzen­trieren, wird durch Studien gestützt. Bisher deckt der intensiv­me­di­zi­nische Anteil in anderen Zentren in der Regel nur die Expertise des jeweiligen Fachgebiets ab und bleibt damit leider begrenzt. Der neue Zentrumstyp für Intensiv­medizin ist hingegen durch einen interpro­fes­sio­nellen Versor­gungs­ansatz breiter aufgestellt. Welche speziellen Anforde­rungen dafür bei Personal, Geräte­aus­stattung oder der Qualitäts­si­cherung in solchen Zentren notwendig sind, definiert der G-BA.“

Zentren übernehmen besondere Aufgaben

Zentren für Intensiv­medizin können besondere Aufgaben übernehmen und dafür von den Kranken­kassen eine Vergütung zusätzlich zu den Fallpau­schalen erhalten. Hierzu gehören beispielsweise folgende Aufgaben:

  • Beratung anderer Kranken­häuser, die auch über intensiv­me­di­zi­nische Behand­lungs­mög­lich­keiten verfügen, via teleme­di­zi­nischer Fallkon­fe­renzen und Visiten
  • Mentoren­funktion für andere Kranken­häuser mit eigener Intensiv­medizin durch regelmäßige fallun­ab­hängige Qualitäts­zirkel
  • Fort- und Weiter­bil­dungs­an­gebote für vernetzte Kranken­häuser  

Eingeflossen in die neuen Regelungen speziell zu den teleme­di­zi­nischen Aufgaben sind Erkenntnisse aus dem Projekt „ERIC“ (Enhanced Recovery after Intensive Care), das über den Innova­ti­onsfonds beim G-BA gefördert worden war.

Anforde­rungen an Zentren für Intensiv­medizin

Damit Kranken­häuser als Zentren für Intensiv­medizin gelten können, die spezielle zuschlags­fähige Aufgaben übernehmen, müssen sie besondere Voraus­set­zungen erfüllen. Das umfasst beispielsweise eine 24-​stündige Aufnah­me­be­reit­schaft für Akutfälle, Personal mit intensiv­me­di­zi­nischem und -​pflegerischem Wissen, das Vorhalten von bestimmten Strukturen wie High-​Care-Betten, die Verfüg­barkeit von bestimmten bildge­benden Verfahren (CT/MRT), aber auch pallia­tiv­me­di­zi­nische Kompetenzen, außerdem psycho­lo­gische Betreu­ungs­mög­lich­keiten für Patien­tinnen und Patienten, Angehörige und das Zentrumsteam. Von den Zentren wird zudem erwartet, dass teleme­di­zi­nische Visiten – Audio-​ und Videoüber­tra­gungen in Echtzeit – täglich durchführbar sind. Außerdem sollen diese Zentren über besondere Maßnahmen zur Qualitäts­si­cherung verfügen.

Inkraft­treten – Hintergrund zur Zentrums-​Regelung

Die Ergänzung der Zentrums-​Regelungen tritt nach der Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger in Kraft.

Kranken­häuser, die als Zentren besondere Aufgaben wahrnehmen, können dafür seit 2020 finanzielle Zuschläge erhalten. Hierfür definiert der G-BA in den Zentrums-​Regelungen fachbe­reichs­bezogen die besonderen Aufgaben und die damit verbundenen Qualitäts­an­for­de­rungen – wie Art und Anzahl von Fachab­tei­lungen und Mindest­fall­zahlen.

Nähere Informa­tionen sind auf der Website des G-BA zu finden: Zuschlags­fähige Aufgaben von stationären Zentren

Informa­tionen zu dem aus dem Innova­ti­onsfonds geförderten Projekt ERIC sind auf der Website des Innova­ti­ons­aus­schusses zu finden.


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

Zentrums-​Regelungen: Zentren für Intensiv­medizin, rechts­förmliche Änderungen