Pres­se­mit­tei­lung | Metho­den­be­wer­tung

Mammographie-​Screening künftig auch für Frauen von 70 bis 75 Jahren – G-BA passt Früh­erken­nungs­pro­gramm an

Berlin, 21. September 2023 – Der Gemein­same Bundes­aus­schuss (G-BA) hat heute die obere Alters­grenze für die Teil­nahme am Früh­erken­nungs­pro­gramm auf Brust­krebs ange­hoben. Zukünftig können auch Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren alle zwei Jahre am Mammographie-​Screening teil­nehmen. Damit sind bis zu drei zusätz­liche Röntgen-​Mammographien möglich. Aufgrund der dafür notwen­digen Vorbe­rei­tungen sieht der G-BA eine Über­gangs­lö­sung vor: Die neu anspruchs­be­rech­tigten Frauen erhalten vorerst keine persön­liche Einla­dung, können sich aber voraus­sicht­lich ab dem 1. Juli 2024 selbst für einen Unter­su­chungs­termin anmelden.

Dazu Dr. Monika Lelge­mann, unpar­tei­isches Mitglied des G-BA und Vorsit­zende des Unter­aus­schusses Metho­den­be­wer­tung: „Zusätz­lich ca. 2,5 Mio. Frauen können voraus­sicht­lich ab dem 1. Juli 2024 am Mammographie-​Screening teil­nehmen. Der Erwei­te­rung des Früh­erken­nungs­an­ge­bots auf Brust­krebs liegen posi­tive Bewer­tungen des Insti­tuts für Qualität und Wirt­schaft­lich­keit im Gesund­heits­wesen (IQWiG) und des Bundes­amtes für Strah­len­schutz (BfS) zugrunde. Klar ist aber auch, dass eine solche Auswei­tung nicht von heute auf morgen umzu­setzen ist. Uns war es wichtig, dass die inter­es­sierten Frauen die Unter­su­chungen wahr­nehmen können, auch wenn es anfangs even­tuell etwas ruckelt. Mögli­cher­weise kann nicht immer sofort und zudem in Wohn­ort­nähe ein Termin in einer der Screening-​Einheiten vermit­telt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“

Wie funk­tio­niert die Selbst­an­mel­dung für Frauen ab 70 Jahren?

Voraus­sicht­lich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den soge­nannten Zentralen Stellen des Mammographie-​Screenings für einen Unter­su­chungs­termin in einer Screening-​Einheit anmelden.

Damit die längere Teil­nah­me­mög­lich­keit und die Selbst­an­mel­dungs­op­tion möglichst breit bekannt werden, bietet der G-BA ab 1. Januar 2024 eine Infor­ma­ti­ons­bro­schüre(PDF 680,08 kB) an – digital und als Print­pro­dukt zur Auslage beispiels­weise in Arzt­praxen und Screening-​Einheiten. Zudem über­ar­bei­tete er die derzeit geltende soge­nannte Entschei­dungs­hilfe(PDF 1,62 MB) mit näheren Infor­ma­tionen zum Mammographie-​Screening. Über die Bestell­mög­lich­keiten wird der G-BA geson­dert infor­mieren.

Nähere Infor­ma­tionen sind über die Website des G-BA zu finden: www.g-ba.de/mammographie-​screening-70plus

Warum ist der Start am 1. Juli 2024 noch unter Vorbe­halt?

Der Beschluss zur Auswei­tung des Screening-​Angebots wird von der Rechts­auf­sicht des G-BA – dem Bundes­mi­nis­te­rium für Gesund­heit – recht­lich geprüft. Wird der Beschluss nicht bean­standet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Der Zeit­raum bis zum 1. Juli 2024 wird benö­tigt, um die erfor­der­li­chen soft­ware­ge­stützten Prozesse – wichtig beispiels­weise für die Doku­men­ta­tion der Unter­su­chungen – aufzu­bauen.

Voraus­set­zung für den Start am 1. Juli 2024 ist zudem die strah­len­schutz­recht­liche Zulas­sung des Mammographie-​Screenings für die neue Alters­gruppe. Diese Zulas­sung durch das Bundes­mi­nis­te­rium für Umwelt, Natur­schutz, nukleare Sicher­heit und Verbrau­cher­schutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Eine posi­tive Bewer­tung des BfS, Grund­lage dieser Zulas­sung, liegt vor.

Hinter­grund: Über­prü­fung der Alters­grenzen beim Mammographie-​Screening

Derzeit werden Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zu einer kosten­losen Röntgen-​Mammographie einge­laden. Die Inhalte und Quali­täts­an­for­de­rungen des Programms zur Früh­erken­nung von Brust­krebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzei­tigen Alters­grenzen zu über­prüfen. Grund für die Aufnahme der Bera­tungen war eine Aktua­li­sie­rung der euro­päi­schen Brust­krebs­leit­linie der EU-​Kommission. Diese empfiehlt, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früh­erken­nungs­pro­gramm einzu­be­ziehen. Mit der Bewer­tung der wissen­schaft­li­chen Studi­en­lage beauf­tragte der G-BA das IQWiG, das seinen Abschluss­be­richt im Juli 2022 vorlegte.


Beschluss zu dieser Pres­se­mit­tei­lung

Krebsfrüherkennungs-​Richtlinie: Erwei­te­rung der oberen Alters­grenzen im Mammographie-​Screening-Programm sowie weitere Ände­rungen