Pressemitteilung | Methodenbewertung

G-BA prüft zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren

Berlin, 17. August 2023 – Regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sind ein fester Bestandteil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung. Die erste Kinderuntersuchung ist unmittelbar nach der Geburt (U1), die bislang letzte vor dem 5. Geburtstag (U9). Die Jugenduntersuchung J1 erfolgt im Alter von 13 bis 14 Jahren. Um die zeitliche Lücke zwischen Kinder- und Jugenduntersuchung zu schließen, prüft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun, eine zusätzliche U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren einzuführen. Er folgt damit dem Antrag der Patientenvertretung im G-BA. Während die U-Untersuchungen eine hohe Teilnahmequote von nahezu 100 Prozent haben, nehmen aktuell weniger als die Hälfte der Jugendlichen die J1 in Anspruch. Das soll unter anderem durch die Aufnahme der Jugendgesundheitsuntersuchung in das Gelbe Heft verbessert werden.

Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Mit der Annahme des Antrags der Patientenvertretung beginnen wir, inhaltlich über die neue U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren zu beraten. Wir müssen festlegen, welche gesundheitlichen Ziele diese U10 haben soll und welche konkreten ärztlichen Untersuchungen und Beratungsthemen sich daraus ergeben. Schwerpunkte werden voraussichtlich Übergewicht und Adipositas, körperliche Aktivität und Medienkonsum sowie die psychische Entwicklung sein. Angesichts der derzeit niedrigen Schutzimpfungsquote gegen Humane Papillomaviren – sowohl bei Mädchen als auch bei Jungen – nehmen wir für die U10 auch die dahingehende gezielte Beratung der Eltern in den Blick.“

Lelgemann weiter: „Wie die leider schlechten Teilnahmeraten bei der J1 zeigen, sind ärztliche Früherkennungsangebote nicht ausreichend, um ältere Kinder, Jugendliche und ihre Eltern zu erreichen. Unser Auftrag als G-BA ist es, für die gesetzliche Krankenversicherung ein möglichst gutes und evidenzbasiertes Angebot zu definieren. Dieses sollte ergänzt werden beispielsweise durch Beratungs- und Hilfsangebote der Kommunen, etwa durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst.“

Ablauf der Beratungen

Anfang Oktober wird der G-BA das neue Beratungsthema im Bundesanzeiger und auf seiner Website veröffentlichen. Unabhängig von einem gesetzlich verankerten Stellungnahmerecht wird damit allen Sachkundigen die Gelegenheit gegeben, sich auf der Grundlage eines Fragebogens zu dem Beratungsthema zu äußern und eine erste Einschätzung abzugeben. Anschließend beauftragt der G-BA die Recherche und Bewertung der aktuellen Studienlage. Zu dem auf dieser Basis erarbeiteten Beschlussentwurf werden schriftliche und mündliche Stellungnahmen von Verbänden und wissenschaftlichen Fachgesellschaften eingeholt.

Hintergrund: Früherkennungsuntersuchungen für Kinder

In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details der Früherkennungsuntersuchungen für Neugeborene, Babys und Kinder fest. Ziel der sogenannten U-Untersuchungen ist es, etwaige Entwicklungsstörungen und Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig behandeln zu können. Im Untersuchungsheft für Kinder, dem sogenannten Gelben Heft, dokumentieren die Ärztinnen und Ärzte ihre Befunde. Zur Früherkennung von Krankheiten bei Jugendlichen gibt es die sogenannteJugendgesundheitsuntersuchung. Sie findet im Alter von 13 bis 14 Jahren statt.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Einleitung eines Beratungsverfahrens: Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder und Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung nach § 26 SGB V

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: