Innovationsausschuss sucht Themenvorschläge für das Förderjahr 2024
Berlin, 16. August 2023 – Seit heute sucht der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) interessante Themenvorschläge für das Förderjahr 2024. Über diesen Weg sollen viele Ideen in den Auswahlprozess zu neuen Förderbekanntmachungen einfließen. Thematische Anregungen können sich auf die Förderbereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung beziehen – letztgenannter umfasst auch die Evaluation von Richtlinien des G-BA.
Wer kann Themenvorschläge einreichen?
Den formalen Rahmen für die zweimonatige Themensuche bildet ein sogenanntes Konsultationsverfahren. An ihm können Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie aus Patientenorganisationen teilnehmen. Wichtige Bedingung: Sie dürfen dem Innovationsausschuss nicht angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass unterschiedliche Sichtweisen systematisch Eingang in den Auswahlprozess finden. Jeder Vorschlag muss u. a. die Relevanz des vorgeschlagenen Förderthemas begründen und den Versorgungs- und Verbesserungsbedarf darlegen.
Wie können Themenvorschläge eingereicht werden?
Informationen sowohl zum Verfahren als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge bietet die Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren auf der Website des Innovationsausschusses. Für Vorschläge verwenden Interessierte bitte das bereitgestellte Formular.
Einsendeschluss für die E-Mail an die Adresse konsultationsverfahren@if.g-ba.de ist der 20. Oktober 2023, 12:00 Uhr.
Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können für die nächsten Förderbekanntmachungen leider nicht berücksichtigt werden. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.
Hintergrund Konsultationsverfahren
In den letzten drei Jahren erreichten den Innovationsausschuss durchschnittlich 65 Themenvorschläge nach seinen Aufrufen. Seit dem Jahr 2021 stützt sich der Innovationsausschuss auf das oben skizzierte Konsultationsverfahren, das externe Expertise aus der Gesundheitsversorgung einbezieht. Aufbauend darauf legt der Innovationsauschuss die Themenschwerpunkte und Kriterien in den Förderbekanntmachungen fest. Mit den Mitteln des Innovationsfonds sollen außergewöhnliche Projekte gefördert werden: Entweder gehen sie über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung hinaus oder sie können wichtige qualitative Impulse geben.
Die Förderbekanntmachung zur (Weiter-)Entwicklung medizinischer Leitlinien fällt nicht unter das Konsultationsverfahren. Hierfür legt das Bundesministerium für Gesundheit die Schwerpunkte fest.
Hintergrund: Förderung durch den Innovationsausschuss beim G-BA
Seit dem Jahr 2016 werden durch den Innovationsausschuss Projekte unterstützt, die innovative Ansätze für die Gesundheitsversorgung erproben und neue Erkenntnisse zum Versorgungsalltag gewinnen wollen. Als Fördersumme stehen jährlich bis zu 200 Millionen Euro zur Verfügung, wobei 160 Millionen Euro für die Förderung neuer Versorgungsformen vorgesehen sind.