Innovationsausschuss empfiehlt: Erkenntnisse aus Förderprojekten zur Notfallversorgung und zu psychosozialen Therapieangeboten nutzen
Berlin, 30. Juni 2023 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat heute empfohlen, die gewonnenen Erkenntnisse aus zwei Projekten der Versorgungsforschung für die Patientenversorgung zu nutzen:
- Das Projekt INDEED analysierte sektorenübergreifend, wie Patientinnen und Patienten das Gesundheitssystem vor und nach einer Behandlung in der Notaufnahme in Anspruch nehmen.
- Im Projekt IMPPETUS haben Forschende das psychosoziale Versorgungsangebot bei schweren psychischen Störungen untersucht und zugleich in einer cluster-randomisierten kontrollierten Studie die Umsetzung der Betroffenenleitlinie evaluiert.
In seinen Beschlüssen legt der Innovationsausschuss dar, warum er den Wissenstransfer in die Versorgung empfiehlt und welche Organisationen er um die Überführung bzw. Kenntnisnahme bittet. Die Rückmeldungen dieser Akteure veröffentlicht der Innovationsausschuss – ebenso wie die Beschlüsse und Abschlussberichte – auf seiner Webseite.
INDEED – Inanspruchnahme und sektorenübergreifende Versorgungsmuster von Patienten in Notfallversorgungsstrukturen in Deutschland
Steigende Fallzahlen in Notaufnahmen stellen das Gesundheitssystem zunehmend vor Herausforderungen. Um dem besser zu begegnen, hat das Projekt die Daten von Patientinnen und Patienten aus bundesweit 16 Notaufnahmen mit vertragsärztlichen Abrechnungen der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Einsatz eines eigens entwickelten Datenschutzkonzepts zusammengeführt. Damit konnten standort- und bundeslandübergreifend Muster der Notfallversorgung beschrieben werden: beispielsweise wer mit welchem medizinischen Problem in die Notaufnahme kam, ob es ein wiederholter Kontakt war und welche vorhergehende sowie nachfolgende ärztliche Betreuung es gab. Es zeigte sich, dass die Notaufnahme in mehr als zwei Dritteln der über 370.000 einbezogenen Fälle adäquat genutzt wurde. Der Anteil vermeidbarer Besuche in der Notaufnahme war - je nach verwendeter Definitionen - unterschiedlich groß, was keine abschließende Aussage möglich machte.
Die Ergebnisse werden an das Bundesministerium für Gesundheit weitergeleitet. Verbunden damit ist die Bitte zu prüfen, ob die Ergebnisse für Gesetzgebungsverfahren, speziell für die Neustrukturierung der Notfallversorgung, genutzt werden können. Das Robert Koch-Institut (RKI) wird gebeten zu überprüfen, ob die Ergebnisse für die Gesundheitsdaten-Surveillance genutzt werden können. Außerdem werden die Projektergebnisse an das Aktionsbündnis zur Verbesserung der Kommunikations- und Informationstechnologie in der Intensiv- und Notfallmedizin übermittelt. Das Bündnis wird gebeten zu prüfen, ob die Ergebnisse zur Weiterentwicklung des Notaufnahmeregisters beitragen können. Zur Information werden die Projektergebnisse zusätzlich an verschiedene notfallmedizinische Fachgesellschaften sowie an das Deutsche Netzwerk Versorgungsforschung e. V. übermittelt.
Weitere Details im Beschluss und Ergebnisbericht
Zeitnah werden auch die Ergebnisse der Projekte OPTINOFA und DEMAND erwartet, welche Verfahren zur strukturierten Ersteinschätzung in der Notfallversorgung evaluieren.
IMPPETUS – Implementierung der Patientenleitlinie Psychosoziale Therapien für Patienten mit schweren psychischen Erkrankungen
Psychosoziale Therapien fördern die Teilhabe von Menschen mit psychiatrischen Erkrankungen am sozialen und gesellschaftlichen Leben. Das Projekt hat das Versorgungsangebot in Bayern erfasst und geprüft, ob es den Vorgaben der S3-Leitlinie „Psychosoziale Therapien bei schweren psychischen Erkrankungen“ wie Schizophrenie oder wahnhaften Störungen gerecht wird. Als zentrales Projektergebnis konnte gezeigt werden, dass strukturelle Barrieren ab- und förderliche Strukturen aufgebaut werden müssen. Deutlich wurde eine Diskrepanz zwischen dem Versorgungsbedarf und der Möglichkeit, diesen Bedarf zu decken. Verfügbare Angebote sollten künftig strukturiert erfasst und die Informationsweitergabe über sie verbessert werden – im Rahmen des Projekts konnte das durch sogenannte RegioFlyer und die Website „TheraPart“ sichergestellt werden. Die Anwendung der Betroffenenleitlinie bei der Behandlung brachte hingegen keine zusätzlichen Effekte.
Sowohl das Erfassen von Versorgungsstrukturen als auch das Entwickeln von geeigneten Informationsmaterialien können für weitere bundeslandübergreifende Forschung interessant sein. Daher werden die Projektergebnisse zur Information an verschiedene psychotherapeutische Fachgesellschaften weitergeleitet genauso wie an die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, die fachübergreifend medizinische Leitlinien verantwortet.
Weitere Details im Beschluss und Ergebnisbericht
Weiterführende Informationen
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse