Innovationsausschuss: Zahlreiche Projektideen für neue Versorgungsformen
Berlin, 22. Mai 2023 – Die Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss haben im Bereich der neuen Versorgungsformen erneut großes Interesse hervorgerufen: Bis zur Einreichungsfrist am 16. Mai 2023 lagen insgesamt 122 Ideenskizzen vor. Der Innovationsausschuss wird nun voraussichtlich im 4. Quartal 2023 darüber entscheiden, zu welchen Projektideen ein Vollantrag eingereicht werden kann. Die Ausarbeitung eines solchen Vollantrags – die Konzeptentwicklungsphase – fördert der Innovationsausschuss mit bis zu 75 000 Euro.
Die eingegangenen Ideenskizzen verteilen sich auf spezifische Themenfelder, die der Innovationsausschuss nach einem sogenannten Konsultationsverfahren vorgegeben hatte:
- Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung: 31
- Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern: 22
- Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit: 10
- Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger: 7
- Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten: 14
- Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der Gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung: 15
Weitere 23 Ideenskizzen erhielt der Innovationsausschuss über die themenoffene Förderbekanntmachung.
Die themenspezifischen und themenoffenen Förderbekanntmachungen wurden am 2. März 2023 veröffentlicht. Einreichungsfrist war der 16. Mai 2023.
Hintergrund: Zweistufiges Förderverfahren
Im Förderbereich der neuen Versorgungsformen werden die Projekte in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt – dies sieht der Gesetzgeber so vor. Dabei reichen die Projektverantwortlichen zunächst eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Basis dieser Skizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen finanziell zur Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert werden. Dabei bezieht er die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein. Im Vollantrag sind unter anderem die erwarteten Versorgungsverbesserungen, die potenzielle Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung, die Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie das Evaluationskonzept ausführlich zu beschreiben.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.