Weitere Projekte aus der Versorgungsforschung bringen praxisrelevante Erkenntnisse
Berlin, 15. Mai 2023 – Nach Ansicht des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss können die Erkenntnisse aus weiteren Versorgungsforschungs-Projekten die Versorgung verbessern:
- Im Projekt WirtMed befasste man sich mit den derzeitigen Prüfverfahren von Arzneimittelverordnungen.
- Das Projekt PMS KIDS evaluierte die Wirksamkeit einer bestimmten Stottertherapie für Kinder im Grundschulalter.
- Im Projekt PsychCare wurden Modellvorhaben zur psychiatrischen Versorgung im Vergleich zur Regelversorgung untersucht.
In seinen Beschlüssen legt der Innovationsausschuss jeweils dar, warum er den Wissenstransfer in die Versorgung empfiehlt und welche Organisationen und Institutionen er um Nutzung beziehungsweise Kenntnisnahme bittet. Die Rückmeldungen dieser Gesundheitsakteure veröffentlicht der Innovationsausschuss – ebenso wie die Beschlüsse und Abschlussberichte – auf seiner Website.
WirtMed – Die Verordnung von Arzneimitteln: Prüfung und Steuerung von Wirtschaftlichkeit und Qualität
Ob die ärztliche Verordnung eines Arzneimittels auch wirtschaftlich war, wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen überprüft. Die dabei eingesetzten Verfahren sind jedoch in die Kritik geraten, u. a. weil Praxen mit breitem Versorgungsspektrum benachteiligt werden und es dazu kommen kann, dass vor allem teure Medikamente trotz eines medizinischen Bedarfs nicht verordnet werden. Das Projekt WirtMed hat in fünf Teilprojekten unterschiedliche Aspekte zur Prüfung und Steuerung von Arzneimittelverordnungen im ambulanten Bereich untersucht. Ausgangspunkt war die Frage, welche Einflussfaktoren für das Verordnungsverhalten eine Rolle spielen. Erprobt wurde auch eine „Profiling“-Strategie, um Grenzfälle sowie statistische und echte Auffälligkeiten zu erkennen. Die Analysen wurden im Format einer „Tool Box“ aufbereitet.
Aus Sicht des Innovationsausschusses können die Projektergebnisse einen relevanten Beitrag leisten, um die Prüfverfahren und die Steuerung von Arzneimittelverordnungen weiterzuentwickeln. Die Erkenntnisse werden deshalb an die dafür Verantwortlichen weitergeleitet: den GKV-Spitzenverband, die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung sowie an die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat bereits angeboten, die entwickelte „Tool Box“ künftig zu hosten und ggf. weiterzuentwickeln.
PMS KIDS – Prospektive, multizentrische Studie zur Wirksamkeit ambulanter Stottertherapie nach dem Stottermodifikationsansatz KIDS
Von den über 3 Millionen Grundschulkindern in Deutschland stottern ungefähr 1,4 Prozent. In schweren Fällen kann das Stottern die Kommunikation vollständig verhindern. Das Projekt PMS KIDS hat die Wirksamkeit ambulanter extensiver Stottertherapie nach dem Stottermodifikationsverfahren („Kinder dürfen Stottern“) im Grundschulalter evaluiert. Das Verfahren kann als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bereits angewendet werden. Ziel der Evaluation war es, die in der S3-Leitlinie „Redeflussstörungen“ identifizierte Evidenzlücke zur Wirksamkeit der Behandlung stotternder Grundschulkinder zu schließen. Das hat das Projekt nach Ansicht des Innovationsausschusses geleistet.
Die kurzfristige Wirksamkeit hinsichtlich der mit dem Stottern verbundenen subjektiven Beeinträchtigungen konnte bestätigt werden. Objektiv gemessene Verbesserungen bezüglich des Schweregrades des Stotterns konnten in einem Vorher-Nachher-Vergleich für die Messzeitpunkte 6 und 12 Monate nach Therapiebeginn aufgezeigt werden. Der Innovationsausschuss bittet die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) zu prüfen, inwiefern die Ergebnisse bei der Ausgestaltung und Weiterentwicklung entsprechender S3-Leitlinien Berücksichtigung finden können. Zur Information leitet er die im Projekt erzielten Erkenntnisse an den Unterausschuss Veranlasste Leistungen des Gemeinsamen Bundesausschusses weiter sowie an relevante Bundesverbände wie beispielsweise den Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V.
PsychCare – Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsmodelle in der Psychiatrie
Über Modellvorhaben kann die Regelversorgung psychisch kranker Menschen in der gesetzlichen Krankenversicherung weiterentwickelt werden (§ 64b SGB V). Das Versorgungsforschungsprojekt PsychCare untersuchte den Nutzen, die Kosten und die Effizienz bestehender psychiatrischer Modellprojekte gegenüber der Regelversorgung. Gefragt wurde dabei nach der Sicht der Patientinnen und Patienten, der Angehörigen sowie der Behandelnden.
Aus Sicht des Innovationsausschusses lässt sich aus den Projektergebnissen nicht eindeutig ableiten, ob die Versorgung in Modellkliniken besser gelingt. Aber die Projektergebnisse liefern Hinweise, mit denen Modellprojekte zur psychiatrischen Versorgung weiterentwickelt werden können. Deshalb werden das Bundesministerium für Gesundheit, die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. und der GKV-Spitzenverband sowie die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene über die Ergebnisse informiert. Außerdem wird der Innovationsausschuss die Ergebnisse im Hinblick auf die im Projekt entwickelten Instrumente und die konsentierten Qualitätsindikatoren an die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. zur Information weitergeben.
Weiterführende Informationen
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.
Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse