Pressemitteilung | Qualitätssicherung

Weitere Schritte für eine zielgenauere Qualitätssicherung

Berlin, 12. Mai 2023 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat einen weiteren Schritt getan, um die sogenannte datengestützte Qualitätssicherung effizienter und zielgenauer zu machen. Bei der Entwicklung neuer Verfahren sollen systematisch jene medizinischen Leistungsbereiche identifiziert und einbezogen werden, die eine hohe Fehleranfälligkeit aufweisen oder bei denen viele Patientinnen und Patienten von Mängeln betroffen wären. Basis wird ein wissenschaftliches Konzept sein, das das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) erarbeitet. Es soll spätestens im Januar 2025 vorliegen. Die heute beschlossene Beauftragung ist Teil des eingeleiteten Prozesses, die Verfahren der datengestützten Qualitätssicherung effizienter aufzustellen. Beim Instrument der stichprobenbasierten Qualitätsprüfungen in Arztpraxen fasste der G-BA zudem bereits einen Beschluss, der ebenfalls auf eine ressourcenschonende und versorgungsrelevante Datenerhebung zielt: Aufgrund anhaltend positiver Ergebnisse wird künftig die Computertomographie (CT) nicht länger geprüft.

Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und verantwortlich für den Bereich Qualitätssicherung, dazu: „Ich bin überzeugt, dass wir mit zielgenauerer Datenerfassung der Qualitätssicherung einen echten Schub geben können und der damit verbundene Aufwand besser akzeptiert wird. Auch für die Qualitätssicherung selbst gilt: Viel hilft nicht immer viel. Das heute beauftragte wissenschaftliche Konzept soll uns genau dabei unterstützen. Gute und akzeptierte Qualitätssicherung lebt davon, dass wir regelmäßig überprüfen, ob Instrumente und Prüfaufträge nutzbringend sind. Gibt es längerfristig überzeugende Ergebnisse – also eine hohe Versorgungsqualität wie jetzt bei der Computertomographie – spricht nichts dagegen, auf Prüfungen zu verzichten. Denn darum geht es bei der Qualitätssicherung: ein zielgenauer Einsatz von Ressourcen mit einem möglichst großen Benefit.“

IQTIG entwickelt neues Konzept für künftige Verfahren in der datengestützten Qualitätssicherung

Der beschlossene Auftrag an das IQTIG umfasst neben der eigentlichen Konzeptentwicklung auch eine einmalige Erprobung, um den vorgeschlagenen Weg auf eine praktische Anwendung hin zu testen. Ziel ist es, eine Methodik zu entwickeln, die kontinuierlich jene Versorgungsbereiche identifiziert, bei denen es relevante Qualitätsdefizite gibt oder ein hoher Nutzen für die Patienten erwartet wird. Zugleich sollen so auch systematisch relevante Ziele für die Qualitätssicherung bestimmt werden.

Keine Qualitätsprüfungen mehr bei CT dank guter Ergebnisse  

In vier radiologischen Leistungsbereichen wird anhand von Stichproben die Arbeit von zufällig ausgewählten niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten seit mehreren Jahren überprüft: konventionelle Röntgendiagnostik, Computertomographie, Kernspintomographie und Arthroskopie. Bezugspunkte dafür sind die Qualitätsbeurteilungs-Richtlinien Arthroskopie, Kernspintomographie und Radiologie des G-BA. Sie geben den Rahmen für die Analyse von fachlich-inhaltlichen Qualitätsmängeln vor, um einen möglichen Weiterentwicklungsbedarf zu identifizieren. Da beim Einsatz der Computertomographie in den letzten Jahren durchweg positive Ergebnisse registriert wurden und auch ein zeitlich befristetes Aussetzen der Prüfungen keinen negativen Effekt zeigte, ist es aus Sicht des G-BA gerechtfertigt, diesen Leistungsbereich nicht mehr zu überprüfen und somit aufzuheben.

Der Beschluss zur Änderung der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie Radiologie wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten geprüft. Sofern keine rechtlichen Einwände bestehen, kann er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Hintergrund: datengestützte Qualitätssicherung

Der G-BA entwickelt sogenannte datengestützte Qualitätssicherungsverfahren, mit denen die Qualität der medizinischen Patientenversorgung gemessen, dargestellt und einrichtungsübergreifend verglichen werden kann. Die Ergebnisse aus der Datenanalyse helfen Leistungserbringern ihre Behandlungsqualität im Vergleich mit anderen einzuschätzen und zu verbessern. Mit einem Beschluss aus dem Frühjahr 2022 hat der G-BA begonnen, vorhandene datengestützte Qualitätssicherungsverfahren zu überprüfen, um sie einfacher, praxisrelevanter und aufwandsärmer auszurichten. Normative Basis ist die Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).


Beschlüsse zu dieser Pressemitteilung