Pressemitteilung | Methodenbewertung

Gallengangverschluss bei Neugeborenen früher erkennen: Stuhlfarbkarte wird Teil des Kinderuntersuchungsheftes

Berlin, 12. Mai 2023 – Mit Ergänzung des Kinderuntersuchungsheftes um eine Stuhlfarbkarte will der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) noch besser dazu beitragen, dass eine bestimmte seltene Lebererkrankung – ein Gallengangverschluss – möglichst schnell erkannt wird. Außerdem nimmt er in die Begleittexte zur U2 und U3 deutlichere Hinweise an die Eltern auf. Ziel ist es, dass Eltern sich bei einer auffällig blassen Stuhlfarbe ihres Babys an eine Ärztin oder einen Arzt wenden und diese abklären lassen. Bestätigt sich ein Gallengangverschluss, kann durch eine frühzeitige Operation die Leber deutlich länger erhalten und eine Lebertransplantation zeitlich hinausgezögert werden.

Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des beschlussvorbereitenden Unterausschusses: „Die Früherkennung eines Gallengangverschlusses hat mit den bisher vorgesehenen Hinweisen nicht optimal funktioniert. Zukünftig haben Eltern mit dem Kinderuntersuchungsheft, dem sogenannten Gelben Heft, auch eine Stuhlfarbkarte zur Hand. Aus unserer Sicht eine wichtige Hilfestellung, um eine blasse Stuhlfarbe als Warnsignal für einen Gallengangverschluss möglichst früh zu erkennen. Gleichzeitig werden die Eltern bei der zeitlich relevanten U2 und U3 von der Ärztin oder dem Arzt über diese Erkrankung aufgeklärt.“

Gallengangverschluss bei Neugeborenen

Ein Gallengangverschluss (Gallengangatresie) ist eine seltene Erkrankung, die vor allem bei Neugeborenen auftritt. Von 20.000 Neugeborenen ist eines betroffen. Durch den Verschluss der Gallengänge staut sich die Gallenflüssigkeit – unbehandelt führt das im zweiten oder dritten Lebensjahr zu einem tödlichen Leberversagen. Zu den typischen Symptomen, die im Krankheitsfall bereits in den ersten Lebenswochen auftreten, gehört neben einer anhaltenden Gelbsucht auch eine blasse Stuhlfarbe.

Verfügbarkeit der Stuhlfarbkarte im Gelben Heft

Der Beschluss wird nun vom Bundesministerium für Gesundheit innerhalb von zwei Monaten geprüft. Sofern keine rechtlichen Einwände bestehen, kann der Beschluss mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten.

Da der Druck der ergänzten Hefte erst nach einer Nichtbeanstandung des gefassten Beschlusses möglich ist, gilt Folgendes: Die derzeit geltenden Kinderuntersuchungshefte müssen übergangsweise weiterhin an die Eltern ausgegeben und für die Dokumentation der Kinderuntersuchungen verwendet werden. Der G-BA wird darüber informieren, sobald Kliniken, Hebammenverbände und Praxen die ergänzten Hefte über das Bestellsystem anfordern und an die Eltern abgeben können. Nach derzeitiger Einschätzung wird das spätestens im dritten Quartal 2023 der Fall sein.   

Hintergrund: Früherkennungsuntersuchungen

Um Erkrankungen und Entwicklungsstörungen rechtzeitig behandeln zu können, sind regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ein fester Bestandteil des GKV-Leistungsspektrums. In der Kinder-Richtlinie legt der G-BA die Details fest. Im Kinderuntersuchungsheft, auch bekannt als Gelbes Heft, werden die in der Kinder-Richtlinie geregelten sogenannten U1 bis U9 sowie spezielle Früherkennungsuntersuchungen wie zum Beispiel das Neugeborenen-Hörscreening dokumentiert.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

Kinder-Richtlinie: Überprüfung der Früherkennung der Gallengangatresie

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen sind auf der Website des G-BA zu finden: Früherkennung bei Kindern