Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen
Berlin, 2. März 2023 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat im Bereich der neuen Versorgungsformen jeweils eine neue themenspezifische und eine themenoffene Förderbekanntmachung veröffentlicht: Interessierte haben die Möglichkeit, sich bis zum 16. Mai 2023 mit einer Ideenskizze zu bewerben. In der Ideenskizze sollen die wesentlichen Inhalte der geplanten neuen Versorgungsform vorgestellt werden. Der Innovationsausschuss wird voraussichtlich im 4. Quartal 2023 entscheiden, welche Ideenskizzen zur Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt werden. Diese Ausarbeitung (Konzeptentwicklungsphase) wird für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von maximal 75.000 € gefördert werden.
Neue Versorgungsformen in spezifischen und offenen Themenfeldern
Die themenspezifische Förderbekanntmachung benennt folgende Themenfelder, in denen der Innovationsausschuss Projekte zu neuen Versorgungsformen unterstützen könnte:
- Modelle zur Stärkung der evidenzbasierten Versorgungsgestaltung
- Kooperative und interprofessionelle Versorgungsmodelle mit weiterentwickelter Aufgabenteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen und Leistungserbringern
- Modelle zur Vermeidung, Verminderung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit
- Neue Versorgungsformen zur Stärkung und Entlastung pflegender An- und Zugehöriger
- Modelle zur Verbesserung der Versorgung von chronisch Erkrankten mit hohem Versorgungsbedarf in schwächer versorgten Gebieten
- Optimierung der Schnittstellen und Zusammenarbeit zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und dem Öffentlichen Gesundheitsdienst in der Prävention und Gesundheitsversorgung
Anträge auf eine Projektförderung, die keinem der Themenfelder zuzuordnen sind, können über die themenoffene Förderbekanntmachung gestellt werden.
In seine Auswahlentscheidung zu den spezifischen Themenfeldern hat der Innovationsausschuss Vorschläge von Akteuren des Gesundheitswesens einbezogen, die ihn über ein Konsultationsverfahren erreicht hatten.
Webseminar im März informiert Interessenten
Die Ideenskizzen können ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal des beauftragten Projektträgers, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR), abgegeben werden. Nähere Informationen zu den formalen und inhaltlichen Anforderungen sind in den Förderbekanntmachungen sowie im dazugehörigen Leitfaden und den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu finden. Außerdem bietet der DLR Projektträger am 21. März 2023 um 11.00 Uhr ein ca. einstündiges Web-Seminar an – eine Anmeldung ist nicht notwendig, die Ankündigung inklusive dem Teilnahme-Link ist in den Förderbekanntmachungen enthalten.
Weitere Förderbekanntmachungen in 2023
Weitere Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses sind für das zweite Quartal 2023 im Bereich der Versorgungsforschung geplant. Hierzu gehört auch eine Förderbekanntmachung zu medizinischen Leitlinien, für die in der Versorgung ein besonderer Bedarf besteht. Die genauen Themenfelder zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Der G-BA erhielt im Jahr 2016 vom Gesetzgeber den Auftrag, Projekte zu fördern, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen, um gezielte Impulse für Innovationen zu geben. Hierfür wurde beim G-BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen; da sie aus dem Gesundheitsfonds stammen, werden sie vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zu Förderbekanntmachungen und laufenden sowie abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.