Innovationsausschuss: Transferempfehlungen zu weiteren Projekten
Berlin, 23. Februar 2023 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat weitere positive Transferempfehlungen zu beendeten Förderprojekten beschlossen und auf seiner Website veröffentlicht:
- Mit Hilfe des Projekts FARKOR konnte eine Strategie zur Früherkennung von Darmkrebs entwickelt und evaluiert werden, die sich an Personen im Alter von 25 bis 50 Jahren mit einem familiär erhöhten Risiko richtet.
- Im Projekt MAKING SDM A REALITY wurde mit Hilfe von ineinandergreifenden Modulen eine partizipative Entscheidungsfindung – Shared Decision Making – in die Behandlungsroutinen von Krankenhäusern verankert.
- Das Projekt AdAM hat in Hausarztpraxen ein digital-gestütztes Arzneimitteltherapie-Management für Erwachsene mit Multimedikation erprobt.
In seinen Beschlüssen legt der Innovationsausschuss jeweils dar, aus welchen Gründen er den Transfer der erprobten Ansätze beziehungsweise der gewonnenen Erkenntnisse in die Versorgung empfiehlt. Zudem wird erläutert, an welche Organisationen und Institutionen die Projektergebnisse und deren Bewertung gezielt weitergeleitet werden.
FARKOR – Vorsorge bei familiärem Risiko für das kolorektale Karzinom
Zur Früherkennung von Darmkrebs können gesetzlich Versicherte ab dem 50. Lebensjahr einen Test auf Blut im Stuhl (iFOBT) und ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung in Anspruch nehmen. Ein Screening für jüngere Menschen mit einem familiär erhöhten Darmkrebsrisiko gibt es jedoch nicht. Das Projekt FARKOR erprobte verschiedene Zugangswege, um Menschen mit einem familiär erhöhten Darmkrebsrisiko zu identifizieren, um ihnen einen iFOBT oder eine Koloskopie als Früherkennungsuntersuchung anbieten zu können. Zudem wurden bei den untersuchten Personen beispielsweise Entdeckungsraten und die Stadienverteilung von Darmkrebs erhoben und mit Routinedaten verknüpft. So war auch eine Aussage zu Teilnahmehäufigkeiten und Einflussfaktoren möglich.
Die im Projekt gewonnenen Erkenntnisse werden unter anderem an den Unterausschuss Methodenbewertung des Gemeinsamen Bundesausschusses weitergeleitet. Er wird gebeten zu prüfen, wie die Erkenntnisse bei der Überarbeitung der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) und der Richtlinie über die Früherkennung von Krebserkrankungen (KFE-RL) einfließen können.
MAKING SDM A REALITY – Vollimplementierung von Shared Decision Making im Krankenhaus
Medizinische Entscheidungen – beispielweise zu einer bestimmten Behandlung – sollen laut Patientenrechtegesetz unter Beteiligung der Patientinnen und Patienten getroffen werden. Shared Decision Making, kurz SDM, zielt darauf ab, in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess sowohl die wissenschaftlichen medizinischen Informationen als auch die persönlichen Präferenzen der Patientin oder des Patienten zu berücksichtigen. Das Projekt MAKING SDM A REALITY hat für eine erfolgreiche Verankerung von SDM im Klinikalltag verschiedene Maßnahmen kombiniert: Trainingsmodule für Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitsberufe, eine Kampagne zur Aktivierung von Patientinnen und Patienten sowie 80 neu entwickelte, wissenschaftlich fundierte Online-Entscheidungshilfen.
Die Projektergebnisse wird der Innovationsausschuss unter anderem an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weiterleiten: Es wird beispielsweise gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse im Nationalen Gesundheitsportal (https://gesund.bund.de/) verankert werden können. Die Bundesärztekammer kann die Ergebnisprojekte ggf. in die ärztlichen Aus-, Weiter- und Fortbildungsangebote einfließen lassen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen wird gebeten zu prüfen, inwieweit die entwickelten Online-Entscheidungshilfen auch auf der Website www.gesundheitsinformation.de angeboten werden können. Die Ergebnisse werden zudem an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene, an die Deutsche Krankenhausgesellschaft und an die Kassenärztlichen Vereinigungen weitergeleitet. Sie bzw. ihre Mitglieder können die Projektergebnisse möglicherweise für ihre Konzepte zum SDM verwenden.
AdAM – Anwendung digital-gestütztes Arzneimitteltherapie- und Versorgungs-Management
Bei einer umfangreichen Arzneimitteltherapie – beispielsweise aufgrund mehrerer Erkrankungen – kann es für die Patientinnen und Patienten zu gefährlichen Neben- und Wechselwirkungen kommen. Im Projekt AdAM wurde bei den teilnehmenden Hausarztpraxen die Einführung eines digital-gestützten Arzneimitteltherapie-Managements erprobt: Praxen können damit unterstützt werden, Medikations- und Dosierungsrisiken besser und schneller zu erkennen.
Der Innovationsausschuss wird die Projektergebnisse an das BMG und die gematik GmbH weiterleiten. Verbunden damit ist die Bitte zu prüfen, ob die gewonnenen Erkenntnisse genutzt werden können, um die digitale Unterstützung der Arzneimitteltherapiesicherheit in ärztlichen Praxen zu verbessern. Denn im Projekt wurden auch Hürden für eine breite Einführung identifiziert: Dazu gehört vor allem die bislang fehlende technische Interoperabilität von Systemen zur Arzneimitteltherapiesicherheit und Primärsystemen der Leistungserbringer.
Dokumentation der Rückmeldungen
Die Rückmeldungen der Organisationen und Institutionen, die nun um Prüfung und gegebenenfalls Berücksichtigung der Projektergebnisse gebeten werden, werden vom Innovationsausschuss auf seiner Website veröffentlicht, sobald diese vorliegen.
Weiterführende Informationen
Generelle Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.
Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse