Pressemitteilung | Qualitätssicherung

G-BA: Weitere Qualitätssicherungsmaßnahmen bei der stationären Behandlung Neugeborener im kommenden Jahr

Siegburg/Düsseldorf, 20. Dezember 2006 – Im Jahr 2007 wird die Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung (BQS) ein bundeseinheitliches Qualitätssicherungsverfahren zur Erfassung der nach der Geburt stationär in einer Kinderklinik aufgenommenen und behandelten Neugeborenen (Neonatalerhebung) entwickeln. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Dienstag in Düsseldorf.

Im Rahmen der so genannten externen vergleichenden Qualitätssicherung besteht bisher nur für die Geburtshilfe ein bundesweites Qualitätssicherungsverfahren. Für die Neonatologie findet dies in den meisten Bundesländern derzeit auf der Basis von Landesverträgen statt und ist dort seit vielen Jahren etabliert. „Die bundeseinheitliche Neonatalerhebung hat man bisher zurückgestellt, weil eine Zusammenführung der Daten aus der Neonatalerhebung mit den Daten aus der Geburtshilfe von allen beteiligten Fachgebieten zwecks Analyse von Einflussfaktoren auf das Behandlungsergebnis als sinnvoll angesehen wird, die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen dies aber nicht ohne Entwicklung eines aufwendigen Pseudonymisierungsverfahrens zulässt.

Eine Zusammenführung der Daten beziehungsweise Verlaufsbeobachtung wäre ein weiterer wichtiger Schritt zur Qualitätsverbesserung der stationären Behandlung Neugeborener“, sagte Professor Dr. Michael-Jürgen Polonius, Vorsitzender des G-BA in seiner für Krankenhausbehandlung zuständigen Besetzung in Düsseldorf. Aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sei eine Zusammenführung der Daten zwar noch nicht umgehend zu realisieren. Mit Blick auf die anstehende Gesundheitsreform, die dies gegebenenfalls vereinfachen würde, habe man sich nun für deren bundeseinheitliche Einführung entschieden.

Hintergrund

Die deutschen Krankenhäuser messen die Leistungen in festgelegten Bereichen zum bundesweiten Vergleich der Qualität in Medizin und Pflege. Die Ergebnisse werden im Rahmen der regelmäßig stattfindenden bundesweiten Ergebniskonferenzen zur Qualitätssicherung diskutiert und fließen in die praktische Arbeit ein. Grundlage sind die Paragraphen 135a und 137 SGB V. Seit dem 1. Januar 2004 liegt die Beschlusskompetenz für die externe stationäre Qualitätssicherung in deutschen Krankenhäusern gemäß § 137 SGB V beim G-BA.


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

BQS-Verfahren: neuer Leistungsbereich Neonatologie