Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss fördert Ausarbeitung von 28 Vollanträgen
Berlin, 18. November 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 28 Projektideen im Bereich der neuen Versorgungsformen für die Ausarbeitung eines Vollantrags ausgewählt. Bis zum 31. Mai 2023 haben die Projektverantwortlichen nun Zeit, ihren ausführlichen Antrag einzureichen. Diese sogenannte Konzeptentwicklungsphase wird aus dem Innovationsfonds mit bis zu 75 000 Euro unterstützt: Im Vollantrag sind unter anderem die erwarteten Versorgungsverbesserungen, die potenzielle Übertragbarkeit der Ergebnisse in die flächendeckende medizinische Versorgung, die Arbeits-, Zeit- und Finanzierungsplanung sowie das Evaluationskonzept ausführlich zu beschreiben. Auf Basis der eingereichten Vollanträge wird der Innovationsausschuss voraussichtlich im 4. Quartal 2023 darüber entscheiden, welche Projekte finanziell gefördert werden sollen.
Auf die Förderbekanntmachung vom 3. März 2022 hatte der Innovationsausschuss insgesamt 114 Ideenskizzen erhalten. Die ausgewählten Projektideen verteilen sich auf folgende Themenfelder:
- Interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf: 5
- Neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften: 3
- Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag: 7
- Digitalisierung in der Heilmittelerbringung: 2
- Sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge: 2
- Stärkung der hausärztlichen Versorgung: 5
- Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche: 2
Außerdem fördert der Innovationsausschuss 2 Ideenskizzen im themenoffenen Bereich.
Hintergrund: Zweistufiges Förderverfahren
Im Förderbereich der neuen Versorgungsformen werden die Projekte in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt – dies sieht der Gesetzgeber so vor. Dabei reichen die Projektverantwortlichen zunächst eine Ideenskizze ein, die die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorstellt. Auf Basis dieser Skizze entscheidet der Innovationsausschuss, welche Ideen finanziell zur Ausarbeitung eines Vollantrags gefördert werden.
Nähere Informationen zum zweistufigen Förderverfahren sind auf der Website des Innovationsausschusses unter Förderbekanntmachungen veröffentlicht.