Große Resonanz auf Förderaufruf
Berlin, 28. Oktober 2022 – Großes Interesse haben die jüngsten Förderbekanntmachungen des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Bereich Versorgungsforschung zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgelöst: Nach Ablauf der Antragsfrist lagen 231 Anträge auf finanzielle Unterstützung mit Geldern aus dem Innovationsfonds vor. Das ist die bisher zweithöchste Antragsanzahl in diesem Förderbereich. Ebenfalls beendet ist die seit dem Sommer 2022 laufende Antragsfrist auf eine Projektförderung in dem speziellen Bereich der Versorgungsforschung zur Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht. Die Entscheidungen, welche von den eingegangenen Projekten tatsächlich gefördert werden, trifft der Innovationsausschuss für beide Bereiche voraussichtlich im zweiten Quartal 2023. Neue Förderbekanntmachungen sind für beide Bereiche im Sommer 2023 zu erwarten.
Projekte im Bereich Versorgungsforschung
Die eingegangenen Anträge im Bereich Versorgungsforschung verteilen sich wie folgt: 99 Anträge sind auf die themenoffene und 132 Anträge auf die themenspezifische Förderbekanntmachung eingegangen. Die Themen der themenspezifischen Ausschreibung hatte der Innovationsausschuss nach Durchführung eines Konsultationsverfahren vorgegeben. Hierbei verteilen sich die Anträge so:
- Gesundheit im Klimawandel: 26 Anträge
- Digitalisierung und Vernetzung von qualitätsgesichertem Leitlinienwissen sowie Weiterentwicklung der Methodik: 15 Anträge
- Versorgungsforschung zur Verbesserung der Situation betroffener Menschen bei der Versorgung mit Hilfsmitteln: 8 Anträge
- Verbesserung der fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen: 10 Anträge
- Voraussetzungen für die Entwicklung und Anforderungen an die Implementierung von eHealth in der Patientenversorgung: 42 Anträge
- Versorgungsforschung zum Nachsorge- und Entlassmanagement: 24 Anträge
- Arzneimitteltherapie: Auswirkungen des Wechsels von Best Supportive Care (BSC) oder Off-Label-Use (OLU) hin zu indikationsspezifisch zugelassenen Arzneimitteln: 7 Anträge
In die nun anstehende Bewertung, welche Projekte tatsächlich gefördert werden sollen, bezieht der Innovationsausschuss die Gutachten der ehrenamtlich tätigen Mitglieder des Expertenpools – bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern aus Wissenschaft und Versorgungspraxis – ein.
Entwicklung oder Weiterentwicklung von medizinischen Leitlinien
Die Schwerpunkte der Förderung von Projekten zu medizinischen Leitlinien werden vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt. Auf die bei der jüngsten Förderbekanntmachung benannten Themenfelder verteilen sich die eingegangenen 31 Anträge wie folgt:
- Versorgung bei häufigeren Erkrankungen mit sektorenübergreifendem Koordinationsbedarf: 8 Anträge
- Versorgung von Zielgruppen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. Kinder, Jugendliche, ältere und/oder pflegebedürftige Menschen, genderspezifische Besonderheiten, Menschen mit Behinderungen, ethische Aspekte): 14 Anträge
- Gesundheit der Bevölkerung/Public Health (z. B. Gesundheitsförderung, Prävention durch Lebensstilmodifikation, Schutzmaßnahmen, Gesundheitskommunikation): 3 Anträge
- Intensivmedizinische Versorgung schwerstkranker Patientinnen und Patienten: 6 Anträge
In die Bewertung der Projekte, welche tatsächlich gefördert werden sollen, wird der Innovationsausschuss die Gutachten des Expertenpools sowie die der Arbeitsgemeinschaften der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in Deutschland einbeziehen.
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zum Expertenpool sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.