Ärztliche Abnahme der Hörgeräteversorgung: Vorerst keine Änderungen der Hilfsmittel-Richtlinie
Berlin, 29. August 2022 – Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat vor wenigen Tagen eine Klage des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gegen eine Beanstandung einer Änderung seiner Hilfsmittel-Richtlinie im Bereich der Hörgeräteversorgung durch das Bundesgesundheitsministerium abgewiesen. Zugleich hat das Gericht eine Revision gegen das erstinstanzliche Urteil zugelassen. Der G-BA wird nun die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts abwarten und danach entscheiden, ob er von der Revision Gebrauch macht. Eine Klage würde dann vor dem Bundessozialgericht verhandelt werden.
Das Bundesgesundheitsministerium hatte in seiner Funktion als Rechtsaufsicht einen Beschluss des G-BA zur Hilfsmittel-Richtlinie vom 17. Oktober 2019 beanstandet. Mit diesem Beschluss wollte der G-BA die bestehende Regelung zur ärztlichen Abnahme der Hörgeräteversorgung effektivieren. Durch die abgewiesene Klage gilt bis auf Weiteres die bisherige Fassung der Regelungen des Paragraph 30 der Hilfsmittel-Richtlinie zu „Auswahl des Hörgerätes und Abnahme“ unverändert fort.
Aktenzeichen: L 1 KR 267/20 KL vom 24. August 2022