Künftig gerechtere Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz
Bonn/Siegburg, 17. November 2006 – Die Festzuschüsse zu Reparaturen und Erweiterungen von Zahnersatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für gesetzlich versicherte Patienten sind an die zahnmedizinische Entwicklung und aktuelle Versorgungssituation angepasst worden. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Bonn.
Die Auswertung von Untersuchungen und praktischen Erfahrungen hat ergeben, dass es zwischen den durchschnittlichen tatsächlichen Kosten von Reparaturmaßnahmen bei Zahnersatz und bisherigen Festzuschusshöhen Abweichungen gibt. Sowohl durch entsprechende Erhöhungen als auch durch Absenkungen der derzeitigen Festzuschüsse wurden diese den aktuellen Erfordernissen in der zahnärztlichen Versorgung angepasst. Beispielsweise sind nun je nach Anzahl der Zähne, um die der Zahnersatz erweitert wird, auch unterschiedlich hohe Festzuschüsse vorgesehen. Bisher gab es hierfür lediglich einen einheitlichen Betrag.
Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2005 haben Versicherte Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen. Der G-BA hat auch den gesetzlichen Auftrag (§ 56 Abs. 2 SGB V), Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Regelversorgungen und entsprechender Festzuschüsse laufend zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.