Themensuche für das Förderjahr 2023 beginnt
Berlin, 23. August 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss wendet sich an Akteurinnen und Akteure im Gesundheitswesen und bittet um aktive Unterstützung: Gesucht werden neue Themen und Kriterien für die Förderbekanntmachungen für das kommende Jahr. Die Vorschläge können sich auf die Förderbereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung beziehen.
Den Rahmen für diese Themensuche bildet ein sogenanntes Konsultationsverfahren, an dem Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen teilnehmen können. Wichtige Bedingung: Sie dürfen dem Innovationsausschuss nicht angehören. Damit soll sichergestellt werden, dass unterschiedliche Sichtweisen systematisch Eingang in den Auswahlprozess finden.
Das Konsultationsverfahren ist dem Beschluss des Innovationsausschusses zur Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen vorgeschaltet. Die späteren Förderbekanntmachungen basieren auf den im Rahmen des Konsultationsverfahrens eingegangenen und ausgewerteten Vorschlägen zu Förderthemen und -kriterien. Ziel ist es, solche Projekte aus Mitteln des Innovationsfonds zu fördern, die über die bisherige Gesundheitsversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen und innovative Wege erforschen.
Nähere Informationen sowohl zum Verfahren als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge finden Interessierte in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren auf der Website des Innovationsausschusses. Die Vorschläge können unter Verwendung eines Vorschlagsformulars bis zum 21. Oktober 2022 per E-Mail an konsultationsverfahren@if.g-ba.de gesendet werden. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können für die nächsten Förderbekanntmachungen berücksichtigt werden.