Pressemitteilung | Disease-Management-Programme

Lungenkrankheit COPD: G-BA aktualisiert seine Anforderungen an das DMP

Berlin, 18. August 2022 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) bei COPD – der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung – aktualisiert. Derzeit nutzen ca. 830 000 gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich innerhalb des DMP strukturiert behandeln zu lassen. Die im DMP vorgesehene Diagnostik und Therapie wurde vom G-BA im Zuge der regelmäßigen Überprüfung nun wieder an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. Wissenschaftliche Basis hierbei war eine Auswertung der medizinischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen.

Folgende Änderungen wurden unter anderem beschlossen:

  • Aktualisiert wurden die Empfehlungen zu den vorrangig zu verordnenden Arzneimitteln. Ziel ist es, die Symptome wie Atemnot und Husten zu verbessern und plötzliche Verschlechterungen (Exazerbationen) zu vermeiden. Da das Ansprechen auf die Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich ist, wird die Notwendigkeit der ärztlichen Überwachung und Steuerung nochmals stärker betont. Die Therapie soll zeitnah ggf. reduziert oder intensiviert werden können.  
  • Sofern eine Langzeit-Sauerstofftherapie notwendig ist, ist nun festgelegt, dass diese mindestens 15 Stunden pro Tag durchzuführen ist.
  • Bei den operativen Therapieoptionen soll bei einem schweren Lungenemphysem auch eine Lungenvolumenreduktion und als Ultima Ratio bei einer sehr schweren COPD kann eine Lungentransplantation erwogen werden.
  • Aufgrund der besonderen Relevanz für den Erkrankungsverlauf einer COPD soll die Patientin oder der Patient nicht nur über die besonderen Risiken des aktiven Rauchens, sondern auch des Passivrauchens sowie des Konsums von E-Zigaretten aufgeklärt werden. Neben den bisherigen Angeboten für ausstiegsbereite Raucherinnen und Raucher wird es – sobald der G-BA hierzu die Voraussetzungen und Details in einer eigenen Richtlinie festgelegt hat – auch die Option geben, einmalig Arzneimittel zur Tabakentwöhnung zu verordnen. 

Was ist eine COPD?

Die COPD ist eine unheilbare und meist fortschreitende Erkrankung. Die Atemwege sind chronisch entzündet und verengt, Teile des Lungengewebes sind zerstört. Im fortgeschrittenen Stadium kann der Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden und die Betroffenen leiden auch im Ruhezustand unter Atemnot und Husten. Zu den häufigen Begleiterkrankungen zählen beispielsweise Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose und Depressionen. In Deutschland haben schätzungsweise etwa 5 bis 10 von 100 Menschen über 40 Jahre eine COPD. Wichtigster Risikofaktor, an COPD zu erkranken, ist das Tabakrauchen.

Wann werden die Aktualisierungen in der Praxis umgesetzt?

Die aktualisierten DMP-Anforderungen werden dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbeanstandung treten sie – einschließlich der angepassten Dokumentationsvorgaben – am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses müssen dann die bestehenden DMP-Verträge zwischen Krankenkassen, Arztpraxen und Krankenhäusern an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Hintergrund: Disease-Management-Programme (DMP)

DMP sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkrankungen. Ziel ist eine möglichst gute medizinische Versorgung, um unnötigen Komplikationen, Krankenhausaufenthalten und Folgeschäden vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behandlungsprogramm einschreiben lassen. Voraussetzung ist, dass die Krankenkasse mit Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhäusern einen entsprechenden DMP-Vertrag geschlossen hat.

Der G-BA prüft im Auftrag des Gesetzgebers, für welche chronische Erkrankung ein DMP entwickelt werden kann und legt anschließend die inhaltlichen Anforderungen an solche Programme in der DMP-Anforderungen-Richtlinie fest. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der G-BA, ob die DMP-Anforderungen noch dem aktuellen Stand der medizinischen Leitlinien entsprechen und passt sie bei Bedarf an.

Weitere Informationen – auch zur praktischen Umsetzung von DMP durch regionale Verträge – sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-Management-Programme


Beschluss zu dieser Pressemitteilung

DMP-Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 11 (DMP COPD) und der Anlage 12 (COPD-Dokumentation) sowie Anpassung des Beschlusses vom 16. Juni 2022 über die 27. Änderung der DMP-A-RL