Presse­mit­teilung | Disease-​Management-Programme

Lungen­krankheit COPD: G-BA aktualisiert seine Anforde­rungen an das DMP

Berlin, 18. August 2022 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat seine Anforde­rungen an das Disease-​Management-Programm (DMP) bei COPD – der chronisch-​obstruktiven Lungen­er­krankung – aktualisiert. Derzeit nutzen ca. 830 000 gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, sich innerhalb des DMP strukturiert behandeln zu lassen. Die im DMP vorgesehene Diagnostik und Therapie wurde vom G-BA im Zuge der regelmäßigen Überprüfung nun wieder an den neuesten Stand des medizi­nischen Wissens angepasst. Wissen­schaftliche Basis hierbei war eine Auswertung der medizi­nischen Leitlinien durch das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen.

Folgende Änderungen wurden unter anderem beschlossen:

  • Aktualisiert wurden die Empfeh­lungen zu den vorrangig zu verord­nenden Arznei­mitteln. Ziel ist es, die Symptome wie Atemnot und Husten zu verbessern und plötzliche Verschlech­te­rungen (Exazer­ba­tionen) zu vermeiden. Da das Ansprechen auf die Medikamente individuell und im Zeitverlauf unterschiedlich ist, wird die Notwen­digkeit der ärztlichen Überwachung und Steuerung nochmals stärker betont. Die Therapie soll zeitnah ggf. reduziert oder intensiviert werden können.  
  • Sofern eine Langzeit-​Sauerstofftherapie notwendig ist, ist nun festgelegt, dass diese mindestens 15 Stunden pro Tag durchzu­führen ist.
  • Bei den operativen Therapie­op­tionen soll bei einem schweren Lungen­em­physem auch eine Lungen­vo­lu­men­re­duktion und als Ultima Ratio bei einer sehr schweren COPD kann eine Lungen­trans­plan­tation erwogen werden.
  • Aufgrund der besonderen Relevanz für den Erkran­kungs­verlauf einer COPD soll die Patientin oder der Patient nicht nur über die besonderen Risiken des aktiven Rauchens, sondern auch des Passiv­rauchens sowie des Konsums von E-​Zigaretten aufgeklärt werden. Neben den bisherigen Angeboten für ausstiegs­bereite Rauche­rinnen und Raucher wird es – sobald der G-BA hierzu die Voraus­set­zungen und Details in einer eigenen Richtlinie festgelegt hat – auch die Option geben, einmalig Arznei­mittel zur Tabakent­wöhnung zu verordnen. 

Was ist eine COPD?

Die COPD ist eine unheilbare und meist fortschreitende Erkrankung. Die Atemwege sind chronisch entzündet und verengt, Teile des Lungen­gewebes sind zerstört. Im fortge­schrittenen Stadium kann der Körper nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt werden und die Betroffenen leiden auch im Ruhezustand unter Atemnot und Husten. Zu den häufigen Begleit­er­kran­kungen zählen beispielsweise Herz-​Kreislauf-Erkrankungen, Osteoporose und Depres­sionen. In Deutschland haben schätzungsweise etwa 5 bis 10 von 100 Menschen über 40 Jahre eine COPD. Wichtigster Risiko­faktor, an COPD zu erkranken, ist das Tabakrauchen.

Wann werden die Aktuali­sie­rungen in der Praxis umgesetzt?

Die aktuali­sierten DMP-​Anforderungen werden dem Bundes­mi­nis­terium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Nach Nichtbe­an­standung treten sie – einschließlich der angepassten Dokumen­ta­ti­ons­vorgaben – am ersten Tag des auf die Veröffent­lichung im Bundes­an­zeiger folgenden Quartals in Kraft. Innerhalb eines Jahres nach Inkraft­treten des Beschlusses müssen dann die bestehenden DMP-​Verträge zwischen Kranken­kassen, Arztpraxen und Kranken­häusern an die neuen Anforde­rungen angepasst werden.

Hintergrund: Disease-​Management-Programme (DMP)

DMP sind struktu­rierte Behand­lungs­pro­gramme für Menschen mit bestimmten chronischen Erkran­kungen. Ziel ist eine möglichst gute medizi­nische Versorgung, um unnötigen Kompli­ka­tionen, Kranken­haus­auf­ent­halten und Folgeschäden vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer Krankenkasse in ein solches Behand­lungs­programm einschreiben lassen. Voraus­setzung ist, dass die Krankenkasse mit Ärztinnen und Ärzten sowie Kranken­häusern einen entspre­chenden DMP-​Vertrag geschlossen hat.

Der G-BA prüft im Auftrag des Gesetz­gebers, für welche chronische Erkrankung ein DMP entwickelt werden kann und legt anschließend die inhalt­lichen Anforde­rungen an solche Programme in der DMP-​Anforderungen-Richtlinie fest. In regelmäßigen Abständen kontrolliert der G-BA, ob die DMP-​Anforderungen noch dem aktuellen Stand der medizi­nischen Leitlinien entsprechen und passt sie bei Bedarf an.

Weitere Informa­tionen – auch zur praktischen Umsetzung von DMP durch regionale Verträge – sind auf der Website des G-BA zu finden: Disease-​Management-Programme


Beschluss zu dieser Presse­mit­teilung

DMP-​Anforderungen-Richtlinie: Änderung der Anlage 11 (DMP COPD) und der Anlage 12 (COPD-​Dokumentation) sowie Anpassung des Beschlusses vom 16. Juni 2022 über die 27. Änderung der DMP-​A-RL