Zwei Innovationsfonds-Projekte positiv bewertet: neue Ansätze gegen Verwirrtheit nach Operationen sowie zur Linderung von Rückenschmerzen
Berlin, 24. Juni 2022 – Zwei abgeschlossene Projekte hat der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) heute als erfolgsversprechend für eine bessere Patientenversorgung eingestuft. Er regt gegenüber verschiedenen Organisationen und Institutionen im Gesundheitswesen an, zu prüfen, ob und wie die Projekterkenntnisse innerhalb des jeweiligen Zuständigkeitsbereichs berücksichtigt werden können:
- Das Projekt „PAWEL“ aus dem Förderbereich „Versorgungsforschung“ konnte zeigen, wie die Anzahl von Menschen über 70 Jahren, die nach einer Operation unter vorübergehenden geistigen Einschränkungen und Verwirrtheit (z. B. Delir) leiden, deutlich gesenkt werden kann.
- Im Projekt „Rise-uP“ aus dem Förderbereich „Neue Versorgungsformen“ profitierten Patientinnen und Patienten mit nicht-spezifischen Rückenschmerzen nachhaltig von einer Schmerzlinderung, unter anderem unterstützt durch den Einsatz einer Rücken-App.
Die Projekte im Einzelnen
PAWEL: Patientensicherheit, Wirtschaftlichkeit und Lebensqualität – Reduktion von Delirrisiko und postoperativer kognitiver Dysfunktion (POCD) nach Elektivoperationen im Alter
Das Projekt: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich nach einer Operation vorübergehend eine Störung des Bewusstseins, ein sogenanntes Delir, einstellt, steigt generell mit dem Alter. Einfluss auf eine solche postoperative Entwicklung hat aber auch die Fachkenntnis der Behandelnden und der Umstand, ob Patientinnen und Patienten bereits vorerkrankt sind. Hier setzte das Projekt PAWEL mit einem vielfältigen Ansatz aus Schulungskonzept für Behandelnde in Arztpraxen und Kliniken, Orientierungshilfen für Patientinnen und Patienten sowie Präventionsmaßnahmen und Pflegemanagement an. Mit diesem Ansatz konnte die Erkrankungsrate direkt nach einer geplanten Operation gesenkt und mittelfristig der Abbau geistiger Funktionen reduziert werden.
Die Empfehlung: Der Innovationsauschuss leitet die Erkenntnisse des Projekts an die Deutsche Krankenhausgesellschaft weiter, damit Krankenhäuser sie bei der eigenen Delir-Prävention berücksichtigen können. Gleichzeitig wird die Bundesärztekammer gebeten zu prüfen, ob die Erkenntnisse des Projekts in die ärztliche Fort- und Weiterbildung einfließen können. In Richtung der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften regt der Innovationsausschuss an, zu klären, ob die Erkenntnisse in die Arbeit an S3-Leitlinien eingebaut werden können. Die Erfahrungen aus dem Projekt speziell zur Prävention leitet der Innovationsausschuss an den Deutschen Pflegerat, den Deutschen Berufsverband Pflege sowie an das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen weiter. Das Institut wird gebeten zu prüfen, inwieweit die Ergebnisse in die Qualitätsverträge einfließen können, die Krankenkassen und Kliniken schließen.
Weiterführende Informationen auf der Beschlussseite zum Projekt PAWEL
Rise-uP: Rücken innovative Schmerztherapie mit e-Health für unsere Patienten
Das Projekt: In Deutschland geht jeder fünfte gesetzlich Versicherte mindestens einmal im Jahr wegen Rückenschmerzen zu einer Ärztin oder einem Arzt. Nicht immer kann für Rückenschmerzen eine spezifische Ursache gefunden werden. Genau solche Patientinnen und Patienten mit unspezifischen Rückenschmerzen erhielten im Rahmen des Projekts Rise-uP eine engmaschige Betreuung von Haus- und Fachärzten, die auf dem vorab bestimmten individuellen Risiko der Chronifizierung der Schmerzen aufbaut. Sie konnten zudem eine spezifische Rücken-App nutzen, die Informationen zur Krankheit und Übungsanleitungen enthielt, um sowohl die psychische als auch die physische Gesundheit zu steigern. Als Ergebnis zeigte sich: Die Rückenschmerzen bei Patientinnen und Patienten in der Projektgruppe nahmen nach 12 Monaten deutlich stärker ab als in der Kontrollgruppe.
Die Empfehlung: Die Projektergebnisse wird der Innovationsausschuss an die Verbände der Kranken- und Pflegekassen sowie an die Kassenärztlichen Vereinigungen weiterleiten, damit sie diese ggf. in ihren Verträgen berücksichtigen. Einen Hinweis auf die Projektergebnisse, speziell zum eingesetzten Fragebogen um das Chronifizierungsrisiko zu bestimmen, gibt der Innovationausschuss zudem an verschiedene ärztliche Berufsverbände und medizinische Fachgesellschaften weiter.
Weiterführende Informationen auf der Beschlussseite zum Projekt Rise-uP
Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag werden mit den Mitteln des Innovationsfonds solche Projekte gefördert, die über die bisherige regelhafte Gesundheitsversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland hinausgehen. So sollen Impulse für die innovative Weiterentwicklung des Gesundheitswesens gegeben werden. Hierfür wurde beim G‑BA ein Innovationsausschuss eingerichtet. Die Mittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen und vom Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet.
Sämtliche Ergebnisberichte der bislang abgeschlossenen Projekte sowie die Beschlüsse der Empfehlungen sind auf der Website des Innovationsausschusses veröffentlicht: Beschlüsse