Presse­mit­teilung | Qualitäts­si­cherung

Ist eine Mindestmenge für Darmkrebs-​Operationen sinnvoll? – Gemeinsamer Bundes­aus­schuss nimmt Beratungen auf

Berlin, 16. Juni 2022 – Der Gemeinsame Bundes­aus­schuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Mindestmenge für Darmkrebs-​Operationen aufgenommen. Er wird in den kommenden Monaten untersuchen, ob es bei diesen Eingriffen einen Zusammenhang zwischen der Behand­lungs­routine und der Qualität der Behand­lungs­er­gebnisse gibt. Nur in diesem Fall wäre das Festlegen einer Mindestmenge überhaupt möglich. Besteht jedoch ein solcher Zusammenhang, wird der G-BA eine jährliche Mindest­anzahl von Eingriffen je Kranken­haus­standort und/oder Ärztin oder Arzt festlegen. Mit einem Abschluss der Beratungen ist Ende 2023 zu rechnen.

Hintergrund der Arbeit des G-BA ist das Ziel des Gesetz­gebers, dass beispielsweise besonders schwierige Operationen nur in solchen Kliniken angeboten werden, deren Ärztinnen und Ärzte damit ausreichend Erfahrung haben. Mindest­mengen sollen dazu beitragen, die Behand­lungs­er­gebnisse zu verbessern und das Risiko von Kompli­ka­tionen für Patien­tinnen und Patienten zu minimieren.

Kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs

Darmkrebs gehört in Deutschland zu den häufig auftre­tenden Tumorer­kran­kungen. Meist ist der Dickdarm (Kolon) oder der Mastdarm (Rektum) betroffen. Das Krebsre­gister verzeichnete im Jahr 2018 in Deutschland 26.710 bösartige Neuerkran­kungen bei Frauen und 33.920 Neuerkran­kungen bei Männern. Wird Darmkrebs diagnos­tiziert, wird meist versucht, ihn durch eine Operation möglichst vollständig zu entfernen. Gelingt dies, sind die Heilungs­chancen günstig. Dennoch kann es bei der Operation zu Kompli­ka­tionen kommen. So ist es beispielsweise für die Lebens­qualität der Betroffenen wichtig, bei der Operation angrenzende Nerven zu schonen, da deren Verletzung die Blasen-​ und Sexual­funk­tionen beeinträchtigen könnte.

Wie geht der G-BA nun weiter vor?

  • Entschei­dungsbasis für den G-BA sind aussage­kräftige Studien. Im ersten Schritt hat er deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaft­lichkeit im Gesund­heitswesen (IQWiG) beauftragt, mit Hilfe von Studien den aktuellen Wissensstand zum Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und dem Behand­lungs­er­gebnis systematisch auszuwerten. Den Ergebnis­bericht des IQWiG erwartet der G-BA bis Ende Februar 2023.
  • Ebenfalls im Blick behält der G-BA die Wegstrecke zum Behand­lungsort für Patien­tinnen und Patienten: Gibt es laut IQWiG-​Bericht einen Zusammenhang zwischen der Anzahl der Operationen und der Behand­lungs­qualität, wird der G-BA u. a. modellhaft analysieren, wie sich unterschiedliche Mindest­men­genhöhen auf die Anzahl der Kranken­haus­standorte und die Wegstrecken für Patien­tinnen und Patienten auswirken. Auftrag­nehmer für die Untersuchung wird in diesem Fall das Institut für Qualitäts­si­cherung und Transparenz im Gesund­heitswesen (IQTIG).
  • Auf Basis der Vorarbeiten und durch das Einbeziehen von weiteren Expertinnen und Experten wird der G-BA einen Beschluss­entwurf erstellen. Den Abschluss des Verfahrens bildet dann der Beschluss über die Einführung und Höhe der Mindestmenge.
  • Für Kranken­häuser gilt bei Einführung einer neuen oder veränderten Mindestmenge und nach Ablauf einer Übergangs­re­gelung: Sie dürfen die Leistungen nur dann erbringen, wenn die geforderte Mindestmenge im nächsten Kalenderjahr voraus­sichtlich erreicht wird.

Hintergrund: Mindest­mengen für planbare stationäre Leistungen

Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, planbare stationäre Leistungen zu benennen, bei denen ein Zusammenhang zwischen der Häufigkeit von Behand­lungen und der Qualität der Versorgung besteht. In den Mindest­men­gen­re­ge­lungen des G-BA ist näher definiert, in welchem Fall ein Krankenhaus die Leistungen, zu denen Mindest­mengen festgelegt sind, erbringen darf.

Den Antrag, Beratungen über eine Mindestmenge für die kolorektale Chirurgie bei Darmkrebs aufzunehmen, hatte der GKV-​Spitzenverband gestellt.

Nähere Informa­tionen sind auf der Website des G-BA zu finden: Mindest­mengen für Kranken­häuser


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