Ausschreibung für neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss erhielt 114 Ideenskizzen
Berlin, 20. Mai 2022 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat auf seine Förderbekanntmachungen vom März 2022 insgesamt 114 Ideenskizzen für neue Versorgungsformen erhalten. Im nächsten Schritt werden nun diejenigen Projektideen ausgewählt, die ein vollständiges Konzept in Form eines Vollantrages abgeben können. Die dahingehenden Entscheidungen werden voraussichtlich im 4. Quartal 2022 getroffen. Die Konzeptentwicklung wird mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert.
Ideenskizzen für Projekte in spezifischen und offenen Themenfeldern
Die bis zum 18. Mai 2022 beim Innovationsausschuss eingegangenen Ideenskizzen verteilen sich auf folgende Themenfelder:
- interdisziplinäre Versorgungsangebote und geeignete Angebote im Bereich der Sekundär- und Tertiärprävention für Patientinnen und Patienten mit komplexem Versorgungsbedarf: 27
- neue Versorgungsformen zur Entlastung von Pflegefachkräften: 9
- Einbindung von digitalen Technologien im Versorgungsalltag: 25
- Digitalisierung in der Heilmittelerbringung: 9
- sozialraumbezogene Versorgungsmodelle unter Einbeziehung der kommunalen gesundheitsbezogenen Daseinsvorsorge: 9
- Stärkung der hausärztlichen Versorgung: 11
- Versorgungsmodelle für Kinder und Jugendliche: 5
Auf die themenoffene Förderbekanntmachung erhielt der Innovationsausschuss weitere 19 Ideenskizzen.
In seine Entscheidung zu den spezifischen Themenfeldern hatte der Innovationsausschuss Vorschläge von Akteuren des Gesundheitswesens einbezogen, die ihn über ein Konsultationsverfahren erreicht hatten.
Ausblick: Weitere Förderbekanntmachungen in 2023
Weitere Förderbekanntmachungen im Bereich der neuen Versorgungsformen sind für das 1. Quartal 2023 geplant.
Ausführliche Informationen zum zweistufigen Förderverfahren finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses.